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Die kurkölnischen Statthalter während der Regierungszeit Clemens Augusts von Bayern Werkstattbericht zum Dissertationsprojekt

Rosalba Giovanna Carriera, Clemens August, Erzbischof von Köln, 1727, Dresden, Staatliche Kunstsammlungen Dresden, Gemäldegalerie Alte Meister, Inventar-Nr. P 21

Schon in der Antike entstanden Großreiche, deren Ausdehnung den jeweiligen Herrscher daran hinderte, überall und jederzeit seine Regierungsgewalt selbstständig ausüben zu können, d.h. er war oft dauerhaft abwesend. Um den hieraus resultierenden Problemen zu begegnen, waren die Durchführung von Regentenreisen oder die Delegation von Herrschaftsrechten an Stellvertreter in den einzelnen Provinzen, die im Namen und als Alter Ego des Souveräns die Regierung führten, gängige Lösungen. Die Einsetzung solcher Statthalter ist z.B. im persischen Achämenidenreich anhand der seit Großkönig Dareios I. (549-486 v. Chr.) ernannten Satrapen[1] oder der seit 1524 von der spanischen Krone in ihren amerikanischen Kolonien eingesetzten Vizekönige zu beobachten.[2] Ebenso bot sich die Delegation von Herrschaft vor allem in frühneuzeitlichen Mehrfachherrschaften bzw. „composite monarchies“, also Herrschaftskomplexen, die sich aus mehreren und zum Teil weit auseinander liegenden Territorien zusammensetzten, an.[3]

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