Verwaltete Herrschaft. Die kurkölnischen Residenzen im Spätmittelalter Von Klaus Militzer

Residenzen, verstanden als vorrangiger Aufenthaltsort eines Fürsten und Sitz der zentralen landesherrlichen Behörden, verbindet man – jedenfalls was die deutsche Geschichte betrifft – vor allem mit der frühen Neuzeit. Das sieht auch im Falle Kurkölns nicht anders aus, wo Bonn ausgangs des 16. Jahrhunderts definitiv zur Residenz des Kurfürst-Erzbischofs avancierte.

Die Wurzeln der Residenzbildung reichen ins Spätmittelalter zurück, auch wenn das landesherrliche Regiment des Kölner Erzbischofs damals – wie für umfangreiche Territorialherrschaften der Zeit durchaus üblich – noch stark der mittelalterlichen „Reiseherrschaft“ verhaftet war. Diesem Prozess, in dem sich einige Orte von anderen absetzen, weil sich in ihnen die kurfürstliche Landesherrschaft sozusagen „verfestigt“, widmet sich der für die rheinische und insbesondere Kölner Geschichte des Spätmittelalters bestens ausgewiesene Klaus Militzer in seiner neuesten Monographie „Verwaltete Herrschaft“.

Schon der einleitende Abriss über die Residenzenforschung in Deutschland legt freilich einen „wunden“ Punkt offen: einen allgemeinen Konsens, welche Funktionen und Merkmale eine Residenz ausmachen, gibt es in der Geschichtswissenschaft nicht. Insofern kann man bei der Bestimmung und Konturierung spätmittelalterlicher Residenzorte nicht mit festgefügten Parametern arbeiten, sondern muss gewisse Unschärfen in Kauf nehmen. Das bietet immerhin den hermeneutischen Vorteil, dass die Eigentümlichkeiten der jeweiligen Landesherrschaft stärker hervortreten.

Nach einem Überblick über die ausgesprochen breite Quellenbasis zeichnet Militzer ein konzises Bild des kurkölnischen Territoriums und arbeitet den geomorphologischen, siedlungsgeographischen, verkehrstechnischen und agrarhistorischen Charakter seiner Landesteile heraus: das fruchtbare, aber von fremden Herrschaftspositionen durchsetzte Erzstift Köln mit seinen zahlreichen Exklaven von Rheinberg im Norden bis Rhens im Süden und relativ vielen städtischen Siedlungen; auf der anderen Seite das territorial weitgehend geschlossene Herrschaftsgebiet des Herzogtums Westfalen mit größtenteils eher kargen Böden, dafür aber Erzvorkommen. Was die für den landesherrlichen Haushalt bedeutsamen Zolleinnahmen angeht, reichte der nach Köln ausgerichtete Warenverkehr durch Westfalen natürlich bei weitem nicht an das heran, was die Zollstätten im Kernbereich des Erzstifts entlang des linken Rheinufers abwarfen.

Im Weiteren gliedert sich die Studie in zwei Teile: Im ersten (S. 41–144) zeichnet Militzer den kurkölnischen Hof nach und breitet detailreich die in den Quellen fassbaren Hofämter und Funktionsträger aus, beginnend mit dem Hofmeister/Haushofmeister über den Marschall/Hofmarschall, Küchenmeister, Schenken, Kämmerer, Türwart/Erbtürwärter bis hin zu den Kämmerlingen, Jägermeistern und Jägern. Auch die Kanzlei wird in den Blick genommen: dabei geht Militzer nicht nur auf die generelle Entwicklung sowie die Kanzler bzw. Protonotare ein, die zumeist mehrere Kanonikate innehatten, sondern auch auf die Schreiber, soweit sie aus Kanzleivermerken und anderen Belegen ermittelt werden können. Sowohl bei den untergeordneten Chargen des Hofes als auch bei den Kanzleimitarbeitern ist freilich im Einzelfall nicht durchweg klar, ob sie zur ständigen Begleitung des Kurfürsten gehörten oder aber ihre Tätigkeit nur oder zumindest vorrangig an einem bestimmten Ort ausübten. Insgesamt zeigt sich der Hof weniger mobil als der Landesherr selbst, der zuweilen mit geringfügiger Begleitung vorreiste oder kurze Abstecher machte.

Zentral für den Gegenstand der Untersuchung ist die quantitative Verteilung der Aufenthalte der Kölner Kurfürsten von der Mitte des 14. Jahrhunderts bis zum Pontifikat Hermanns von Hessen, wobei die Pontifikate Adolfs und Engelberts von der Mark (1363–1364 bzw. 1364–66/68) aus der Betrachtung außen vor bleiben. In der Gesamtschau zeigen sich hier unterschiedliche Präferenzen: Bei Wilhelm von Gennep (1349–1362) steht noch Köln an der Spitze der Aufenthaltsbelege; Friedrich von Saarwerden (1370–1414) hielt sich vornehmlich im Süden der Kölner Bucht auf (insbesondere in Poppelsdorf, Godesberg und Bonn), war aber auch jedes Jahr zumindest einmal in Westfalen; unter Dietrich von Moers (1414–1463) zeigt sich grundsätzlich dieselbe Tendenz, wobei Brühl zunehmend an Bedeutung gewinnt. Bei den bruchstückhaften Belegen für Ruprecht von der Pfalz (1463–1478/80) liegen Bonn, Brühl und Poppelsdorf auf den ersten Plätzen, wohingegen unter Hermann von Hessen (1480–1508) ein eindeutiger Schwerpunkt auf Poppelsdorf und Brühl liegt. Lechenich und Zons dagegen verlieren ihren Stellenwert als kurfürstliche Aufenthaltsorte im Laufe des 15. Jahrhunderts, während die Stadt Köln durchaus auch noch zum Ende des Untersuchungszeitraums in dieser Hinsicht eine Rolle spielt. Im westfälischen Landesteil ging Soest im Zuge der Soester Fehde (1444–1449) für den Kurfürsten verloren, womit Arnsberg als Residenzort sozusagen konkurrenzlos wurde.

Weitere Kapitel sind der örtlichen und regionalen Verwaltung im Erzstift, in Westfalen und im Vest Recklinghausen gewidmet, also den Ämtern und Amtleuten, den Kellnern sowie den und Zollstätten und Zöllnern, wobei durchaus auch Kleriker als Amtmann bzw. Zöllner zum Einsatz kamen. Immerhin hat es den Anschein, als sei die Verwaltungsstruktur vor Ort besser organisiert gewesen als an der landesherrlichen „Zentrale“. Im westfälischen Landesteil ist in diesem Zusammenhang insbesondere die Entwicklung des Marschallamtes von Interesse, das schließlich im Amt des Landdrosten aufging; als Zwischeninstanz zwischen dem kurfürstlichen Landesherrn und den Ämtern umfasste das Marschallamt freilich nicht das gesamte Herzogtum Westfalen, vor allem nicht die 1268 erworbene Grafschaft Arnsberg.

Im zweiten Teil (S. 145–289) werden diejenigen Orte im Rheinland und im Herzogtum Westfalen näher beleuchtet, die im Spätmittelalter zumindest rudimentäre Residenzfunktionen für den Kölner Erzbischof entwickelt haben. Diese Orte unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Größe, Verkehrslage und wirtschaftlichen Struktur deutlich voneinander, und auch ihr „Residenzcharakter“ zeigt jeweils spezifische Besonderheiten. In Bonn, das als städtische Siedlung, Sitz eines Archidiakonates, einträgliche Zollstätte und Marktort eine immerhin beachtenswerte Rolle für im Erzstift spielte, verfügten die Kurfürsten trotz häufiger Aufenthalte bis ins 16. Jahrhundert hinein offenbar nur über einen eher bescheidene Pfalzbau; jedenfalls diente ihnen auch das Zollhaus als Versammlungshaus für fürstliche Herrschaftsakte. Poppelsdorf und Godesberg waren demgegenüber sehr überschaubare Ortschaften mit stark befestigten, freilich völlig verschieden gearteten Burganlagen, in denen sich nicht zuletzt auch ausbruchssichere „Staatsgefängnisse“ befanden. Insbesondere die Godesburg wurde zu einer der stärksten Landesfestungen ausgebaut, über deren bauliche Gestalt trotz ihrer Zerstörung im Truchsessischen Krieg relativ viel bekannt ist. In beiden Burgen wurden zudem Teile des kurfürstlichen Archivs deponiert. Dasselbe gilt für Brühl, das gemäß den kurkölnischen Hofordnungen von 1469 und 1498 zudem als Sitz der Kanzlei diente, wobei unklar bleibt, inwieweit diese Ordnungen die tatsächlichen Verhältnisse wiederspiegeln.

Um das Bild dieser „Protoresidenzen“ abzurunden, nimmt Militzer auch die „abgebrochene Residenzbildung“ in Köln in den Blick: Trotz der zunehmenden Einschränkung des Bewegungsspielraums der Erzbischöfe seit dem ausgehenden 13. Jahrhundert spielte die Stadt auch weiterhin eine bedeutende Rolle in ihrem Itinerar. Durch feierliche Einritte und Huldigungen der Kölner Bürger wurde diese Bedeutung auch öffentlichkeitswirksam unterstrichen, auch wenn von der bischöflichen Stadtherrschaft faktisch nur noch rudimentäre Relikte übrig waren. Spätestens in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts nahmen die Erzbischöfe für gewöhnlich in ihrem Haus in der Trankgasse Quartier, während der hochmittelalterliche Domhof nach und nach verfiel. Und natürlich blieb der Kölner Dom die „normale“ Grablege der Erzbischöfe. Eine solche „abgebrochene Residenzbildung“ lässt sich auch für das westfälische Soest konstatieren, das für die Kölner Erzbischöfe 1449 verloren ging. Allerdings haben sie sich auch schon zuvor häufiger in Arnsberg aufgehalten, nicht zuletzt wegen der besseren Jagdmöglichkeiten. Nach dem Verlust Soests wurde Arnsberg definitiv zum zentralen Sitz des Kurfürsten im Herzogtum Westfalen, beherbergte aber keine landesherrlichen Verwaltungseinrichtungen (Kanzlei od. Archiv) und kam insofern nicht über das Niveau einer „Wechselresidenz“ hinaus.

Insgesamt legt Militzer eine vergleichende Untersuchung der „Protoresidenzen“ im spätmittelalterlichen Kurköln vor, die sich durch beeindruckende Materialfülle auszeichnet. Ein reines Lesevergnügen ist die Ausbreitung dieser Materialfülle aber nicht, zumal der Verfasser mehrfach der Versuchung erliegt, auf Punkte einzugehen, die die Themenstellung nur am Rande betreffen, wie z.B. die Tätigkeit der erzbischöflichen Kurie (Weihbischöfe, Offizialat, Generalvikare) oder die Kirchspielorganisation in Bonn. Hinzu kommen gelegentliche Redundanzen. Zweifellos aber bildet der Band eine Fundgrube für weitere Forschungen; ein Orts- und Personenregister hilft, sie zu erschließen.

 

Klaus Militzer: Verwaltete Herrschaft. Die kurkölnischen Residenzen im Spätmittelalter (Veröffentlichungen des Historischen Vereins für den Niederrhein NF 4), Böhlau, Wien/Köln/Weimar 2019; ISBN 978-3-412-51569-0.

 

Zitierweise:
Weller, Tobias: Rezension zu “Verwaltete Herrschaft. Die kurkölnischen Residenzen im Spätmittelalter. Die kurkölnischen Residenzen im Spätmittelalter”, in: Histrhen. Rheinische Geschichte wissenschaftlich bloggen, 22.04.2021, http://histrhen.landesgeschichte.eu/2021/04/rezension-residenzen-kurkoeln-weller

Druckversion

Beitrag kommentieren

Ihre E-Mail wird nicht öffentlich sichtbar sein. Erforderliche Felder sind markiert mit einem *

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.