Des Kaisers neue Bauten Baukunst in der Rheinprovinz unter Kaiser Wilhelm II.

Entwurf Regierungsgebäude in Koblenz mit zeichnerischen Änderungen Kaiser Wilhelm II. im Jahr 1902, in: Paul Seidel (Hg.), Der Kaiser und die Kunst, Berlin 1907.

Zur Baukunst in der Rheinprovinz äußert sich der Architekt und Kölner Dombaumeister Willy Weyres im Handbuch zur rheinischen Baukunst des 19. Jahrhunderts ernüchternd. Nach der kurfürstlichen Zeit des 17. und 18. Jahrhunderts und dem Wegfall der Residenzstädte Trier, Koblenz, Bonn und Düsseldorf sei die Rheinprovinz zu einer „[…] Randprovinz geworden. Man verwaltet sie, aber es besteht keine Neigung von der Zentralregierung aus, nennenswerte Bauvorhaben zu veranlassen“.[1]

Bereits kurz nach der Reichsgründung 1871 war allerdings eine Zunahme preußischer Bautätigkeit in den Regierungspräsidien Aachen, Düsseldorf, Koblenz und Köln spürbar. Willy Weyres spricht eine Vielzahl von Verwaltungsbauten an, die „sich aus den wachsenden Bedürfnissen sozusagen von unten heraus“[2] ergaben. Sie sind Gegenstand meines Forschungsprojekts.

Ich untersuche Verwaltungsbauten in der Rheinprovinz, die zwischen 1871 und 1918 entstanden und darunter insbesondere solche, die im neubarocken Stil entworfen wurden. Aus architekturhistorischer Sicht setzt die Hochphase des Neubarock in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts ein und reicht bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts. Beim Neubarock handelt sich um eine Stilausprägung innerhalb der historischen Stile, deren Hauptmerkmale formale Rückgriffe auf barocke Grundformen sind. Verwaltungsbauten etwa zeichnen sich durch zum Teil monumentale Baukörper aus.

In der Realität stellt sich dieser Sachverhalt allerdings komplexer dar, als er es zunächst vermuten lässt. Aufschlussreich ist eine berühmte Anekdote aus Frankreich: Der Baumeister Charles Garnier (1825–1898) soll nach der Fertigstellung der Opéra Garnier im Jahr 1875 von der Frau des französischen Kaiser Napoléon III, Kaiserin Eugenie, gefragt worden sein, welchen Baustil er für die Oper gewählt habe: „C’est du Napoléon III!“.[3]

Der Architekt antwortete, er habe im Stil Napoléon III. bauen lassen. Es ist hier die Rede von einem Opernbau, der prägend für eine Regentschaft und somit für eine politische wie kulturelle Ära stehen sollte. Garniers schmeichelhafte Antwort stellt die kunsthistorische Forschung und mein Forschungsvorhaben heute zuweilen vor Herausforderungen. In Bezug auf ihre architektonische Gestalt und den Bauschmuck kann die Opéra Garnier keiner Kategorie der „Neustile“ zweifelsfrei zugewiesen werden. Kann sie vielleicht einem „Kaiserstil“ zugewiesen werden?

Zwischen 1871 und 1918 waren die Reichspolitik und die preußische Politik eng miteinander verknüpft und der preußische König war zugleich Deutscher Kaiser. Kaiser Wilhelms Französischlehrer Franz Ayme verwies bereits auf dessen früh erkennbare Vorliebe für künstlerische Belange und seinen Hang zu Repräsentation und Pracht. Die neubarocken Bauweisen und ihre Schmuckelemente wurden auch deshalb von der Forschung bis in die 1960er Jahre weitestgehend im politischen Sinne verstanden. Monumentale Bauten wie etwa das Reichstagsgebäude in Berlin (1884–1894) wurden mitunter als Träger politischer Ideale gesehen, um Machtansprüche von Kaiser Wilhelm II. zu legitimieren. Die jüngere Forschungsliteratur beschäftigt sich differenzierter mit den Bauten des 19. Jahrhunderts, doch finden Begriffe wie ‘wilhelminischer Monumentalismus’ und ‘wilhelminische Moderne’ immer noch Verwendung, so dass die Person Kaiser Wilhelms II. sehr stark mit der stilistischen Prägung ganzer Jahrzehnte assoziiert wird.

Eine kaiserliche Baupolitik?

Unter anderem gehe ich in meiner Arbeit der Frage nach, inwieweit Kaiser Wilhelm II. auf diese extensive Baupolitik im Gebiet der Rheinprovinz tatsächlich Einfluss genommen hat. Jan Werquert hat in seiner Publikation “Historismus und Repräsentation. Die Baupolitik Friedrich Wilhelms IV. in der preußischen Rheinprovinz” sehr gut zeigen können, wie der preußische König Baupolitik als Integrationspolitik verstand und gezielt förderte.[4]

Es ist durchaus belegt, dass Kaiser Wilhelm II. sich bisweilen auch als Architekt verstand. Prominentestes Beispiel aus der Rheinprovinz sind hier die Anmerkungen des Kaisers auf dem Fassadenentwurf zum Regierungsgebäude in Koblenz. Von Paul Kieschke (1851–1905) entworfen und zwischen 1902 und 1905 realisiert, erhielt der Regierungsbaumeister den Plan mit eigenhändigen Abänderungen des Kaisers in Bezug auf die Ausführung der geplanten Türme zurück. Am Südturm vermerkte der Kaiser sogar ganz konkret, dass er sich eine Eindeckung mit ‘Schiefer’ wünschte. Ebenso soll der 72 Meter hoch aufragende Turm oberhalb des Mittelrisalits des Oberlandesgerichts in Köln, das zwischen 1907 und 1911 errichtetet wurde, auf einen kaiserlichen Wunsch zurückgehen.

Justizbauten – Repräsentation der staatlichen oder bürgerlichen Herrschaft?

Köln, Oberlandesgericht, 1907-1911, Hauptfront am Reichenspergerplatz. Postkarte Ed. Hölzermann, Köln a./Rh., ca. 1911.

Durch das Untersuchungsgebiet der Rheinprovinz ergeben sich interessante Überscheidungspunkte zwischen der Kunstgeschichte und der Rheinischen Geschichte. Die Bauwerke, die ich untersuche, sind sichtbare Zeichen der Geschichte. Heute zum Teil als Denkmäler eingetragen, sind diese Bauwerke im Stadtbild nach wie vor präsent und prägend.
Zu den heute noch stadtbildprägenden Bauten der preußischen Rheinprovinz gehören vor allem die monumentalen Justizbauten. Ein Grund für die räumlich großzügige Planung der Justizbauten war das Inkrafttreten der Reichsjustizgesetze am 1. Oktober 1879. In ihrer Folge wurden verschiedene Gerichtsinstanzen in einem Gebäude zusammengefasst und öffentliche Verfahren unter Mitwirkung von Laien garantiert. Für diese zu lösende Bauaufgabe existierten vor 1870 kaum Beispiele älterer repräsentativer Justizbauten. Eine Ausnahme bildet hier der zwischen 1866 und 1883 von Joseph Poelaert entworfene Brüsseler Justizpalast. Insgesamt standen die zuständigen Baumeister vor neuen Herausforderungen, die noch bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts aktuell bleiben sollten.

Justizminister Dr. Karl Heinrich Schönstedt stilisierte auf der Sitzung am 7. Mai 1905 im Haus der Abgeordneten die notwendige Monumentalität der Justizbauten beinahe zu einem rheinischen Phänomen. Verhandelt wurde die Teilung des Oberlandesgerichtsbezirks Köln und vor den Abgeordneten stellte er fest: „Meine Herren, die Herren dort am Rhein sind von einer ungewöhnlichen Beredsamkeit“.[5] Die mündlichen Verhandlungen führten in Kombination mit rheinischer Wortgewandtheit zu erheblichen Verzögerungen bei den juristischen Verfahren. Dies hatte wiederum einen Raummangel zur Folge und steigerte die Nachfrage nach großzügig geplanten Neubauten. Die Entscheidung fiel schließlich zugunsten einer Teilung des Gerichtsbezirks und des Neubaus des Oberlandesgerichts in Düsseldorf aus.

Ein Amalgam aus Tradition und Moderne

Gesellschaftlich wie politisch wird das Deutsche Reich im ausgehenden 19. und beginnenden 20. Jahrhundert durch die Parallelität von Tradition und Moderne geprägt. Wie sich dies konkret in den Entwürfen der neubarocken Bauten und auch in ihrer öffentlichen Rezeption durch die Bürgerinnen und Bürger oder im Kontext der Architekturkritik widerspiegelt, gilt es zu untersuchen. Dadurch ergibt sich ein facettenreiches Bild der preußischen Bautätigkeit in der Rheinprovinz.

Werkstattbericht zum Dissertationsprojekt mit dem Arbeitstitel „Neubarocke Verwaltungsgebäude in der ehemaligen Rheinprovinz (1871–1918)“. Das Dissertationsprojekt steht unter der Betreuung von Prof. Dr. Georg Satzinger (Universität Bonn, Professur für Kunstgeschichte)

 


[1] Weyres, Willy / Mann, Albrecht: Handbuch zur rheinischen Baukunst des 19. Jahrhunderts (1800–1880), Köln 1968, S. 7.

[2] Ebd.

[3] Delagarde, Jean-Pierre/ Fontaine, Gérad: L’Opéra de Charles Garnier, Édition du Patrimoine, Centre des Monuments Nationaux, Paris 2010, S. 14.

[4] Werquet, Jan: Historismus und Repräsentation. Die Baupolitik Friedrich Wilhelms IV. in der preußischen Rheinprovinz (Kunstwissenschaftliche Studien 160) (zugl. Trier, Univ., Diss., 2006 unter dem Titel: Historismus als gesellschaftliche Repräsentation), Berlin und München 2010.

[5] GStA PK, I. HA Rep. 169 A Herrenhaus Nr. 281, Haus der Abgeordneten, 69. Sitzung am 7. Mai 1905.

 

Zitierweise
Bennewitz, Daniela: Des Kaisers neue Bauten. Baukunst in der Rheinprovinz unter Wilhelm II., in: Histrhen. Rheinische Geschichte wissenschaftlich bloggen, 30.07.2018, http://histrhen.landesgeschichte.eu/2018/07/des-kaisers-neue-bauten/

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Daniela Bennewitz

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