Tag Archives: Kurköln

Die kurkölnischen Statthalter während der Regierungszeit Clemens Augusts von Bayern Werkstattbericht zum Dissertationsprojekt

Rosalba Giovanna Carriera, Clemens August, Erzbischof von Köln, 1727, Dresden, Staatliche Kunstsammlungen Dresden, Gemäldegalerie Alte Meister, Inventar-Nr. P 21

Schon in der Antike entstanden Großreiche, deren Ausdehnung den jeweiligen Herrscher daran hinderte, überall und jederzeit seine Regierungsgewalt selbstständig ausüben zu können, d.h. er war oft dauerhaft abwesend. Um den hieraus resultierenden Problemen zu begegnen, waren die Durchführung von Regentenreisen oder die Delegation von Herrschaftsrechten an Stellvertreter in den einzelnen Provinzen, die im Namen und als Alter Ego des Souveräns die Regierung führten, gängige Lösungen. Die Einsetzung solcher Statthalter ist z.B. im persischen Achämenidenreich anhand der seit Großkönig Dareios I. (549-486 v. Chr.) ernannten Satrapen[1] oder der seit 1524 von der spanischen Krone in ihren amerikanischen Kolonien eingesetzten Vizekönige zu beobachten.[2] Ebenso bot sich die Delegation von Herrschaft vor allem in frühneuzeitlichen Mehrfachherrschaften bzw. „composite monarchies“, also Herrschaftskomplexen, die sich aus mehreren und zum Teil weit auseinander liegenden Territorien zusammensetzten, an.[3]

Weiterlesen »

Die Abstracts zur Tagung „Herrschaftsnorm und Herrschaftspraxis im Kurfürstentum Köln“ Sektion I: Akteure und personelle Praktiken

Bei Untersuchungen zu Herrschaftsnorm und Herrschaftspraxis in der Vormoderne gilt es, neben den institutionellen Rahmenbedingungen stets auch die betreffenden Akteure in den Blick zu nehmen. Denn in einer Zeit, in welcher der “Staat” neuzeitlicher Prägung noch nicht herausgebildet war, wurde Herrschaft nicht nur personal verstanden, sondern Herrschaft musste auch vor Ort personell umgesetzt werden. Weiterlesen »

Herrschaftsnorm und Herrschaftspraxis im Kurfürstentum Köln im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit Konzept und Leitfragen der Tagung am 23. und 24. September 2019

Die Erzbischöfe bzw. Kurfürsten von Köln zählten infolge der Bestimmungen der Goldenen Bulle von 1356 als Königswähler zu den verfassungsrechtlich hervorgehobenen Ständen des Heiligen Römischen Reiches. Sie herrschten über ein Territorium, das sich aus mehreren, heterogenen Bestandteilen zusammensetzte (Rheinisches Erzstift, Herzogtum Westfalen und Vest Recklinghausen), und regierten darüber hinaus in Personalunion oftmals auch als Fürstbischöfe in weiteren geistlichen Reichsterritorien. Weiterlesen »

1 2 3