Die Erzbischöfe bzw. Kurfürsten von Köln zählten infolge der Bestimmungen der Goldenen Bulle von 1356 als Königswähler zu den verfassungsrechtlich hervorgehobenen Ständen des Heiligen Römischen Reiches. Sie herrschten über ein Territorium, das sich aus mehreren, heterogenen Bestandteilen zusammensetzte (Rheinisches Erzstift, Herzogtum Westfalen und Vest Recklinghausen), und regierten darüber hinaus in Personalunion oftmals auch als Fürstbischöfe in weiteren geistlichen Reichsterritorien. Weiterlesen