Für Rechtshistoriker fällt die Lektüre von Gerichtsfestschriften oft eher ernüchternd aus, da sie mit deren Vorstellungen an eine wissenschaftliche Herangehensweise kollidieren und auch nur einen begrenzten Wert als Materialsammlung haben. Dies ist bei dem vorliegenden Werk nicht der Fall. Dies hat auch mit dem Gericht zu tun, dessen 200jähriges Bestehen gewürdigt wird. Der 1819 ins Leben gerufene und für die gesamte Rheinprovinz zuständige Rheinische Appellationsgerichtshof in Köln stand im Spannungsfeld verschiedener Rechtstraditionen und rechtsnormativer Konzepte. Weiterlesen