Das Erbe auf dem Prüfstand Die Akten zur Geschichte des Schlosses Veynau bei Euskirchen

Eine Collage aus Dokumenten des Konvoluts und dem Plan und Aufriss im Hintergrund [Foto: Uni Bonn, 2025]

„Ist Erben gerecht?“, wie die Wochenzeitung ‚Die Zeit‘ in ihrer 52. Ausgabe 2025 titelte, ist eine Frage, die nicht nur heute gestellt wird, sondern die sich – freilich in anderer Ausprägung – auch die adeligen Schlossherren von Veynau in Spätmittelalter und Früher Neuzeit stellten. Anschaulich wird diese Auseinandersetzung durch das Aktenkonvolut zu den „Erbakten des Schlosses Veynau“[1]. Diese heterogene Sammlung wird derzeit als eine von vier exemplarischen Quellen im interdisziplinären Projekt „Lern- und archivalisches Laboratorium für Landeskunde (LarLaLand)“ der Abteilung für Geschichte der Frühen Neuzeit und Rheinische Landesgeschichte und der Arbeitsstelle für Rheinische Sprachforschung an der Universität Bonn untersucht und für die (digitale) Lehre aufbereitet. Im Folgenden soll ein Einblick in das Potenzial der Quellensammlung gegeben und erste Ergebnisse präsentiert werden.

Von Plänen, Stammbäumen und Lehnbriefen

Die Sammlung, die sich in der Bibliothek für Rheinische Landesgeschichte erhalten hat, besteht aus mehr als einem Dutzend einzelner Dokumente. Dabei setzt sie sich vornehmlich aus Schriftstücken des 17. und 18. Jahrhunderts zusammen und zeichnet sich durch eine große Heterogenität aus, obwohl alle Dokumente inhaltlich mit dem Schloss Veynau bei Euskirchen und dessen vormodernen Erbbestimmungen zu tun haben. Von Stellungnahmen eines advocatus in einer Erbauseinandersetzung, über Suppliken an den Kurfürsten um Bestätigung beziehungsweise Anpassung eines Lehnbriefes und eine Rentverschreibung ist alles dabei. Besondere Highlights der Sammlung sind dabei handgezeichnete genealogische Schemata sowie ein Plan des Schlosses mit altem und neuem Grund- und Aufriss aus dem 18. Jahrhundert.

Diese Heterogenität der Sammlung macht dabei einerseits den Reiz für die Forschung, aber insbesondere auch für die Lehre aus, denn es kann anschaulich gemacht werden, dass auch bei einem augenscheinlich einfach zu bearbeitenden Thema eine große Breite an Quellentypen zu beachten ist. Andererseits eröffnet diese Diversität aber auch den Blick auf verschiedene Fragestellungen, die sich an das Konvolut stellen lassen. Welche verschiedenen Rechtssprachen und -sprechweisen gab es in der Zeit und wie veränderten sich diese? Welche Rolle spielte das Geschlecht für die Erbvorgänge und wie äußert sich weibliche ‚agency‘ in den Texten? Wie waren die Frauen in diese Erbvorgänge eingebunden und lässt sich eine Handlungsfähigkeit nachweisen?[2]

Das Schloss Veynau

Der Status der Schloss- oder Burganlage als „eine der eindrucksvollsten und zugleich bedeutendsten mittelalterlichen Burganlagen im Rheinland“[3] schlägt sich nicht in der Literatur nieder. So scheint die Geschichte des Schlosses nur in einer älteren[4] und zwei jüngeren kleineren Publikationen der regionalen Geschichtsforschung abgehandelt zu werden, obschon die durchaus als wechselvoll zu bezeichnende Geschichte für eine eingehendere Untersuchung lohnenswert wäre.[5]

Die Burganlage entstand wahrscheinlich im 14. Jahrhundert an einer strategisch wichtigen Stelle: an einer engen Stelle des Veybachtals sperrte sie den Durchgang und kontrollierte damit den Verkehr auf einer Straße, die vom rheinischen Tiefland in die Eifel führte – diese Straße gibt es auch heute noch, nur ist sie mittlerweile die Bundesautobahn 1. Direkt am Veybach ließ Dietrich Schinnemann von Aldenhoven eine Burg errichten, der er auch den Namen gab, denn sein Beiname „Ouwe“ prägte seine drei Sitze, die Burgen Kreuzau, Burgau und eben dann auch die Neuerrichtung Veynau.[6]

In der Rückschau charakteristisch und damit für das Forschungsvorhaben von „LarLaLand“ ergiebig ist der Umstand, dass die Eigentümer der Burg nie dauerhaften Nutzen aus ihrem Besitz ziehen konnten, sondern dass die Wasserburg regelmäßig den Besitzer wechselte und mit deren jeweiligen Parteinahmen auch die Zugehörigkeit zur jülichschen, bergischen oder kurkölnischen Anhängerschaft einherging. Dabei waren häufig die erbberechtigten Töchter diejenigen, die die Burg Veynau mit in die Ehe einbrachten und somit zur verwickelten Geschichte beitrugen.

Die Burganlage in Veynau wurde zwischen dem Spätmittelalter und dem 18. Jahrhundert mehrfach umgebaut. Nachdem sie wohl um 1355 mit Burg und Vorburg vollendet war, wurde sie vermutlich zu Beginn des 16. Jahrhundert leicht modifiziert, was Harald Herzog aus der Anbringung eines neuen Wappens am äußeren Tor der Vorburg geschlossen hat.[7] Im 18. Jahrhundert fielen Teile der Burg gewaltsamen Umbaumaßnahmen zum Opfer, indem der französische General Lacroix die Befestigungsanlagen der Burg schleifen und zum Teil auch vorgelagerte Bauwerke verbrennen ließ.[8] Einer der vielen Besitzer, der kurpfälzische Generalfeldmarschall Max Karl von Martial, ließ dann von Johann Georg Frick den Westteil des Herrenhauses, das die Lacroix‘schen Wüstungen unbeschadet überstanden hatte, neu ausbauen. Im Rahmen dieser Umbaumaßnahmen ist auch ein kolorierter Grund- und Aufrissplan des Schlosses entstanden, der sich im vorliegenden Konvolut erhalten hat und durch die fachgerechte Restaurierung des LVR eines der ansprechendsten Stücke der Sammlung Veynau darstellt.

 

Von Stammbäumen und anderen Verästelungen

“Articuli super quibuß” mit den “genealogische[n] Wahrheiten” [Foto: Uni Bonn, 2025]

Den hauptsächlichen Teil der Sammlung zu den Erbakten stellen jedoch Zusammenstellungen über verschiedene Erbgänge und besitzrechtliche Dokumente dar. Die verworrenen Wege der Burg durch unterschiedliche Besitzstände in der Frühen Neuzeit begannen mit den für das spätmittelalterliche Rheinland durchaus üblichen Fehden und Konflikten: Nach der Gründung durch Dietrich von Aldenhoven, der quasi mit der Fertigstellung eine Fehde gegen seinen Jülicher Lehnsherrn begann, ging die Burg zunächst an seinen Sohn und schließlich an Dietrichs Schwiegersohn Balduin von Monyardyn über. Dieser führte die Burg wieder zurück in Jülicher Besitz, lehnte sich aber im 15. Jahrhundert gegen Adolf von Berg auf, der daraufhin Veynau eroberte und als Lehen einzog.[9] Im 15. Jahrhundert wechselte die Burg mehrmals durch Verkauf den Besitzer. Zuerst verkauften die neu belehnten Neffen des Balduin ihre Hälften – wohl zu unterschiedlichen Zeitpunkten ab 1447– an Heinrich von Geisbusch. Nach dessen Tod 1451 veräußerte seine Witwe die Burg und die damit zusammenhängenden Rechte an Dietrich von Bourscheidt, der zusammen mit seiner Frau Adelheid Cruwel von Gimborn die erwähnten Umbaumaßnahmen durchführte.

Der Tod Bourscheids markiert dann augenscheinlich den Teil der verwickelten Erbangelegenheiten, zu deren Klärung das vorliegende Aktenkonvolut zusammengestellt worden ist. Denn in der Aufteilung des Erbes, so Herzog, kamen zwei Drittel von Veynau an die Familie von Quadt. Ein Drittel jedoch ging an Wilhelm von Harff zu Alsdorf, weil dessen Mutter eine geborene Quadt war. Das 16. Jahrhundert kann in der Folge dieses Erbganges als Jahrhundert der Teilung Veynaus bezeichnet werden. Besagter Wilhelm von Harff und Wilhelm von Quadt wurden beide mit Veynau belehnt. Über die Töchter wiederum gelangten deren Erbteile dann an Kaspar von Lüning und Rütger von Schöler. Die Erbtochter von Schöler brachte ihre Erbteile schließlich in eine Ehe mit Karl von Baexen ein, der daraufhin wieder als alleiniger Besitzer der Burg Veynau auftritt. Um in diesem Durcheinander auch ex post den Durchblick zu behalten, scheint die Anlage von Erbakten und die Erstellung von Stammbäumen nicht nur sinnvoll, wenn nicht gar geboten.[10]

Besondere Aufmerksamkeit verdient in diesem Zusammenhang ein Dokument, das neben einem kleinen handgezeichneten Stammbaum stichpunktartig die wichtigsten genealogischen Fakten auflistet. So beginnt das Dokument, das mit „articuli super quibuß“ überschrieben ist, mit der Feststellung: „ist im Leben gewesen wilhelm quadt her zu veynaw und inhaber der heuser horst und forst Erbschenck deß landeß von Bergh. Derselb zu ehrliger hausfräwen gehabt Elisabet von plettenbergh“[11]. Auffallend ist, dass die meisten folgenden Einträge mit den Worten beginnen „item währ daß“ und dann mit genealogischen Details zu Ehen, ehelichen Kindern, Sterbefällen etc. fortgeführt werden. Es soll also dezidiert eine Art Repertorium der erbrechtlichen Fakten erstellt werden, um sich eben im Dickicht der Voreifler Erbstrukturen zurecht zu finden.

Erste Seite der Supplik an den Kurfürsten mit D-Initialen. [Foto: Uni Bonn, 2025]

Ein herausragendes Dokument des Textbestandes und Kernstück unserer Arbeit im Projekt ist eine dreiseitige Supplik des Obristen Christoph von Albada an Kurfürst Karl Theodor von der Pfalz als Herzog von Jülich-Berg. Das auch optisch ansprechende Stück mit kunstvollen Auszeichnungsinitialen enthält insbesondere Regelungen des Lehnsstatus der Burg. Dabei behandelt die Supplik die Ausstellung eines Lehnbriefes vom 8. Oktober 1743 für Albadas Tochter. In diesem Lehnbrief wird ihr prinzipiell das Lehen übertragen, jedoch bittet Albada darum, den Text des Lehnbriefes abzuändern. Und zwar möchte er eine Verkürzung der Formel haben, die den im Lehen begriffenen Besitz definiert, „da nun aber in denen älteren Lehnbriefen ex anno 1340 und dem reversali ex anno 1355 weitester nichts, dan die Worte: dem Hauß zu Veynaw sambt denen Vorburgen so daran stehen, oder noch daran sollen gemacht werden, und also in denen älteren Lehnbrieffen die Worte: samt allen desselben Haußes, und der Vorburgen inn= und zugehör nicht exprimiert worden“[12]. Albada wollte also eine Version des Rechtstextes haben, die an den älteren Lehnstexten orientiert ist, damit keine „irrungen“[13] entstehen. Bemerkenswert ist, dass Albada dabei einerseits auf die ältere Besitzgeschichte und ältere Lehnbriefe rekurriert, die sich „ohngezweifelt in registratura feudali vorfinden wird“[14]. Zudem verweist Albada mit einem längeren Zitat auf einen zeitgenössischen Text des Juristen und späteren Reichskammergerichtsassessoren Johann Ulrich Cramer, genauer auf dessen ‚Nebenstunden‘ und bittet verkürzt darum, die ältere Version der Lehnbriefe zu bestätigen und den älteren Wortlaut zu übernehmen.[15] Dabei fügte Albada ein Zitat des Cramerschen Textes in lateinischer Sprache und lateinischer Schrift in seinen Brief ein, wohl um seiner Bitte stärkeres argumentatives Gewicht zu verleihen.

Diese Einfügung und der Brief in seiner Erscheinungsform hat das Potenzial, die Studierenden in der Übung mit Fragen der Aktenkunde, der Schriftgeschichte und anderen Grundwissenschaften praxisnah in Berührung zu bringen. Zudem liefert der Brief zahlreiche Anknüpfungspunkte für die Sprachwissenschaft durch seinen Charakter als intertextuelle Schnittstelle zwischen einer ripuarischen Urkunde und einem lateinischem Rechtsratgeber. Von der Bedeutung verschiedener Sprachen in Rechtskontexten der Frühen Neuzeit, über bestimmte Lexik und der Bedeutung von Sprache in rechtlichen Zusammenhängen bietet dieser Brief einen reichen Steinbruch für den Einsatz in der Lehre.

 


[1] Vgl. die Verzeichnung bei Kalliope unter dem Titel: Schloß Veynau bei Euskirchen betreffend: Litteralien u. Plan https://kalliope-verbund.info/de/ead?ead.id=DE-611-HS-3281005 (10.12.2025). Die Sammlung wird in der Bibliothek für Rheinische Landesgeschichte unter der Signatur Gb18200 geführt. Wenn im Folgenden auf diese Akten verwiesen wird, dann unter der Angabe: Erbakten Schloss Veynau.

[2] Das Konvolut wirft auch Fragen nach der Provenienz auf, die aber leider trotz einiger Recherchen (noch) nicht geklärt werden konnte. Vgl. Dreßen, Samuel/Schulte, David: Die rheinische Rara-Sammlung der Universität Bonn. Eine Fundgrube zur Medialität und Heterogenität „Kleiner Welten“ im vormodernen Rheinland, in: Histrhen. Rheinische Geschichte wissenschaftlich bloggen, 06.05.2024, http://histrhen.landesgeschichte.eu/2024/05/rheinische-rara-sammlung-universitaet-bonn-schulte-dressen (12.12.2025).

[3] Relles, Corinna/Rünger, Gabriele/Zanger, Octavia: Burg Veynau, in: Freunde und Förderer des Stadtmuseums Euskirchen/Stadt Euskirchen (Hrsg.), Die Burgen um Euskirchen, Euskirchen 2005, S.51–55, hier S. 51.

[4] Clemen, Paul (Hrsg.): Die Kunstdenkmäler der Rheinprovinz, Bd. 4: Die Kunstdenkmäler des Kreises Euskirchen, Düsseldorf 1900, hier S. 172–179.

[5] Neben dem oben zitierten von der Stadt Euskirchen herausgegebenen Führer durch die eigene Burgenlandschaft, sei an dieser Stelle noch auf das Kapitel zu Veynau hingewiesen. Vgl. Herzog, Harald: Burgen und Schlösser. Geschichte und Typologie der Adelssitze im Kreis Euskirchen (Veröffentlichungen des Vereins der Geschichts- und Heimatfreunde des Kreises Euskirchen A 17), Köln 1989, hier S. 474–486. Herzog bemängelt ebenfalls die „stiefmütterliche“ (S. 474) Behandlung in der Forschung.

[6] Vgl. Herzog, Burgen, S. 474.

[7] Vgl. Herzog, Burgen, S. 474–476.

[8] Vgl. Herzog, Burgen, S. 475.

[9] Vgl. Herzog, Burgen, S. 475.

[10] Zu der Darstellung der Erbgänge vgl. Herzog, Burgen, S. 474–476.

[11] Vgl. Erbakten Schloss Veynau, articuli super quibus.

[12] Vgl. Erbakten Schloss Veynau, Supplik fol. 1r.

[13] Vgl. Erbakten Schloss Veynau, Supplik fol. 1v.

[14] Vgl. ebd.

[15] Vgl. Döhring, Erich, “Cramer (Kramer), Johann Ulrich Edler von (seit 1741), Freiherr von (seit 1745)” in: Neue Deutsche Biographie 3 (1957), S. 391 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd100093671.html#ndbcontent (18.12.2025).

 

Zitierweise:
Schulte, David: „Das Erbe auf dem Prüfstand. Die Akten zur Geschichte des Schlosses Veynau bei Euskirchen, in: Histrhen. Rheinische Geschichte wissenschaftlich bloggen, 04.03.2026, https://histrhen.landesgeschichte.eu/2026/03/erbe-auf-dem-pruefstand-schulte

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David Schulte

Über David Schulte

Studium der Geschichte und Germanistik, Vergleichende Literatur- und Kulturwissenschaft (B.A.) in Bonn und Wien und des Masterstudiengangs Geschichte, Fachrichtung Allgemeine Geschichte in Bonn (M.A.). Er promoviert zur landständischen Geschichte des Kurfürstentums Köln und arbeitet derzeit als Studienleiter an der Akademie des Bistums Aachen.

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