Verwaltungsstruktur des Bergischen Amtes Porz im späten 16. Jahrhundert Eine Fallstudie

Schöffensiegel des Hauptgerichts Porz, 1438. HStA Köln, Abtei Deutz, Best. 208, Urk. U1/82

Im Kontext von Untersuchungen zur Verwaltung und zur Entwicklung der Landessteuern in den Vereinigten Herzogtümern Jülich-Kleve-Berg bis zum frühen 17. Jahrhundert, wie sie z.B. von Kara Kuebart am Institut für Geschichtswissenschaft der Universität Bonn in ihrem Dissertationsprojekt untersucht werden, bietet sich das Bergische Amt Porz als Fallstudie insbesondere für das späte 16. Jahrhundert besonders an: In dieser für das Herzogtum von politischer Instabilität geprägten Zeit zwischen etwa 1585 (Jülicher Hochzeit, Kölnischer Krieg) und 1609 (Beginn des Jülich-Klevischen Erbfolgestreits) gab es auf der Amtsebene eine erstaunlich personelle Stabilität. Denn in genau dieser Zeit führte Amtmann Heinrich von der Hövelich (*1546, +1610/1611) dieses Amt. Auch seine beiden wichtigsten Verwaltungsbeamten, Amtsschultheiß Johann Cortenbach zu Marhausen (*1554, +1640, Schultheiß des Amtes Porz von ca. 1590-1609) und Kellner (Kämmerer) Christian von Heimbach (Amtskellner von 1580-1610) amtierten etwa zeitgleich. Dadurch herrschte in der Amtsführung eine gewisse Kontinuität, während die Regierung des Herzogtums Jülich-Berg als solches aufgrund mehrerer Faktoren sehr volatil war. Zu nennen sind hier die Krankheit des Altherzogs Wilhelm (+1592) und die vermeintliche Geisteskrankheit des Jungherzogs Johann Wilhelm, die Fraktionierung der amtsführenden herzoglichen Räte in eine katholische und eine protestantische Fraktion, der Machtkampf dieser Fraktionen untereinander und mit den Ehefrauen Johann Wilhelms, der 1597 ermordeten Jacobe von Baden und der zweiten Ehefrau Antonie von Lothringen und der Einflussnahme einer von Kaiser Rudolf II. ab 1590 eingesetzten kaiserlichen Kommission. All dies vor den massiven Aus- und Nachwirkungen des Truchsessischen Krieges im zwischen Jülich und Berg gelegenen Erzbistum Köln in den 80er Jahren des 16. Jahrhunderts, in dem ein militärisch schwaches (und theoretisch neutrales) Herzogtum Jülich-Berg massiv unter den Einwirkungen und Plünderungen durch die Kriegsparteien und ihrer Verbündeten zu leiden hatte. Dazu kamen Pest und Extremwettereinwirkungen.

Die vorliegende Fallstudie beschäftigt sich mit den Verwaltungsstrukturen und handelnden Beamten in diesem Amt und – zum Vergleich – zwei Nachbarämtern. Das Ergebnis dieser Untersuchung wird in diesem Beitrag vorgestellt. Als wesentliche Quellen, auf die sich die Fallstudie stützt, sind ausser der Gerichtserkundung von 1555[1] vor allem die umfangreichen Akten aus dem Nachlass des Amtmanns von der Hövelich[2] zu nennen, die neben kompletten und detaillierten Steuerlisten der Jahre 1586/87 sowie 1608 eine umfangreiche Korrespondenz enthalten, komplementiert durch Steuerlisten aus dem Stadtarchiv Bergisch Gladbach[3] und der Huldigung der Beamten von 1592[4]

Lokale Verwaltungsstruktur im Herzogtum Berg

Die Genese und Entwicklung des bergischen Amtes Porz als Verwaltungs- und Gerichtsbezirk (ursprünglich Amt Bensberg, dann Amt Porz und Kellnerei Bensberg) nach der bergischen Ämterverfassung von 1363 ist von Albrecht Brendler[5] in seiner Dissertation ausführlich beschrieben worden.

Das Hauptgericht Porz ist bereits 1286 dokumentiert und hatte später noch Aufgaben, die über den Bereich des Amtes Porz hinaus gingen. Die lokale Verwaltungsstruktur im Herzogtum Berg, unterhalb der Amtsebene, entwickelte sich im Spätmittelalter aus der lokalen landesrechtlichen Gerichtsstruktur, den in vielen Kirchspielen vorhandenen Dingstühlen. Diese wurden von den Landesherren nach und nach aus der rein kirchlichen Verwaltungsstruktur Erzbistum – Dekanat – Kirchspiel (Parochie / Pfarrei) – Honschaft entwickelt, auch um eine eigene Rechtshoheit gegenüber der kirchlichen zu etablieren[6].

Die „Kirchspiele“ als kirchliche Pfarrbezirke wurden damit auch als administrative Einheiten der Landesverwaltung (Landgemeinden) und Gerichtsbezirke genutzt, so dass der Begriff „Kirchspiel“ immer im Kontext gesehen werden muss. Waren sie initial in den drei Dimensionen (Pfarrei, Gerichtsbezirk, Administrations- und Steuerbezirk) noch weitgehend deckungsgleich, begannen sie im Laufe des Übergangs von der grundherrschaftlich geprägten Struktur in die landesherrschaftlich geprägte Struktur auch räumlich zu divergieren, spätestens seit der Ämterverfassung 1363. Gerichtsbezirke umfassten teilweise mehrere Kirchspiele (sowohl in der administrativen Bedeutung als auch in der parochialen), wie z.B. die Gerichtsbezirke Porz (aufgrund des dort bereits etablierten Bergischen Hauptgerichts) und Bensberg (dem ursprünglichen Sitz des gleichnamigen Amtes). Auch divergierten an einigen Stellen die kirchlichen Pfarrbezirke von den administrativen Kirchspielen, besonders oft an den Grenzen der neu etablierten Ämter.

Die bereits in der mittelalterlichen kirchlichen Pfarrstruktur entstandenen Honschaften (von Hundertschaften) – Gruppen von Höfen und / oder Weilern bzw. Dorfgemeinschaften, die vor allem weitläufige Kirchspiele weiter unterteilten – bekamen auch eine landesadministrative Funktion, insbesondere als Steuerbezirke.

Große Gerichtsbezirke hatten gelegentlich mehrere Botenbezirke und spätestens nach der Gerichtserkundung des Jahres 1555 finden wir im Amt Porz so genannte Botenämter (Botämter) als Zwischenstruktur zwischen Amt und Honschaft[7]. Im Amt Porz scheint das eine Konsequenz des Umstandes gewesen zu sein, dass dort mit dem Hauptgericht Porz und dem Gericht Bensberg zwei sehr große Gerichtsbezirke existierten, die mehrere Kirchspiele und für Bensberg auch die Freiheit Bensberg umfassten. Da das Amt Porz mit seinen Botenämtern eine gewisse Anomalie in der Ämterstruktur des Herzogtums Berg darstellt (die meisten Ämter nutzten Kirchspiele als Haupt-Steuerbezirke und Unterstrukturen, oder direkt Honschaften) zeigen wir im Anhang die Strukturen der benachbarten Ämter Blankenberg und Windeck als Vergleich. Die Verwaltungsstruktur des Herzogtums war also, schematisiert:  Herzogtum – Amt[8] – Botamt und/oder Kirchspiel – Honschaft.

Die Gerichte und ihre Funktionsträger

Die Funktionsträger der Gerichte können wir der Gerichtserkundung von 1555 entnehmen. Dabei sind in der folgenden Tabelle neben den drei im Kapitel des Amts Porz beschriebenen Landgerichten Porz, Bensberg und Odenthal auch noch drei der insgesamt 21 im Amt Porz dokumentierten Hofgerichte aufgeführt, die wohl auch Landgerichtsfunktionen erfüllten, wie wir bei der Übersicht der vereidigten Schöffen 1592 sehen werden.

Gerichts-
erkundung
1555 (Amt Porz)

Haupt-
gericht Porz

Gericht
Bensberg

Hofgericht
Paffrath
Gericht
Odenthal
Hofgericht
Flittard
Hofgericht Mülheim
Schultheiß

1

von Porz

von Porz

Schöffen

15

7

7

4

7

7

Gerichtsschreiber

1

1

1

Bote

1

1

1

Fürsprecher[9]

2

1

1

Neben den drei Boten in den Gerichtsorten gab es je einen Boten in Merheim, „Stommel“ (Stammheim), Gladbach und Scheiderhöhe. Die aufgeführten Beamten der Landesgerichte waren auf den Herzog von Berg vereidigt. Für die genannten Hofgerichte galt folgendes: Die Schöffen des Hofgerichts Paffrath waren auf den Domdechant vereidigt, saßen aber auch im gräflichen Hochgericht zu Bensberg, zu dem auch die Konsultation[10] ging. Die Schöffen des Hofgerichts Flittard (bei Stammheim) waren auf den Abt von Groß St. Martin in Köln vereidigt. Konsultation ans Gericht Bensberg (Die Erkundungskommission dokumentiert einen Befehl an den Schultheißen von Porz, „weitere Erkundungen [zu den Gerichtsverhältnissen] einzuziehen“). Die Mülheimer Schöffen schließlich waren sowohl auf den Kölner Domküster als auch auf den Herzog von Berg vereidigt. Die Konsultation ging an „die Wachskammer zu Köln im Dom“.

Die Huldigung / Neu-Vereidigung der Landesbeamten 1592[11] auf den neuen Herzog Johann Wilhelm gibt weitere Aufschlüsse über diese Strukturen und die Beamten.

Vereidigung der
Landesbeamten
1592 (Amt Porz)
Freiheit/ Vogtei Mülheim Haupt-gericht Porz Gericht Bensberg
(*)
Botamt Merheim Botamt Gladbach Botamt Herken-rath Gericht Oden-thal Gericht Stamm-
heim
/ Hofgericht Flittard
Gericht Paffrath Scheider-höhe/
Altenrath
(**)
Schultheiß

2

1

Schöffen

6

9

7

7

7

7

3[12]

Gerichts-schreiber

1

Boten

1

1

1

1

1

2[13]

1

1

1

(*) die Boten der drei oben genannten Botämter gehörten zum Gericht Bensberg
(**) zu Gericht Volberg, Amt Lülsdorf

Neben den in der Tabelle aufgeführten Beamten werden noch der Gerichtsschreiber und die beiden Procuratores des gesamten Amts aufgeführt, sowie je zwei Turmknechte und Vesteboten zu Bensberg. Richter für alle Gerichte des Amtes Porz (ausser der Freiheit/Vogtei Mülheim) war wohl der Amtsschultheiß des Amtes Porz. Die Schöffen wurden aus dem gesamten Einzugsgebiet des jeweiligen Gerichts ernannt, so dass alle Honschaften bzw Dörfer vertreten waren. Sie waren damit de facto die Repräsentaten der Landbevölkerung, die ja bei den Ständen nicht explizit vertreten war.

Entwicklung der Botämter und Honschaften im Amt Porz ab 1363 bis 1592

Die Struktur der Botämter und Honschaften, wie wir sie in den Landessteuerlisten des Jahres 1586 finden, ist die folgende:

  • Botamt Porz: Honschaften Porz, Ensen, Westhoven, Oberzündorf, Niederzündorf, Langel, Libur, Wahn und Lind, Urbach, Eil, Heumar und Elsdorf.
  • Botamt Merheim: Honschaften Brück, Merheim, Ostheim, Wichheim, Schweinheim, Thurn, Strunden und Rath.
  • Botamt Stammheim: Honschaften Stammheim, Flittard und Dünnwald.
  • Botamt Odenthal: Honschaften Grimßgewalt, Odenthal, Blechern, Breidbach und Scherf.
  • Botamt Gladbach: Honschaften Combüchen, Paffrath, Gladbach, Gronau und Sand.
  • Botamt Herkenrath: Honschaften Dürschen (Dürscheid), Bensberg, Oberhausen, Külheim, Altenbrück (später Eschbach genannt), Groß- und Klein-Herkenrath sowie Refrath.
  • Botamt Scheiderhöhe: Honschaften Altenrath und Sülz/Scheiderhöhe.

Zum Botamt Scheiderhöhe: Die „Bergische auf der Scheiderhöhe“ wie sie in den alten Landtagsakten des 16. Jahrhunderts genannt wird, ist erst spät komplett ins bergische Amt Porz eingegliedert worden. Erst 1550 löst der Herzog von Berg die über 140 Jahre verpfändete Scheiderhöhe (Kirchspiel und Hochgericht Altenrath) von Johann von Nesselrode wieder aus. Ursprünglich zur Hälfte im Amt Löwenberg und zur anderen Hälfte im Amt Porz verwaltet, wird die steuerliche Verwaltung ab Ende des 16. Jhd. komplett durch das Amt Porz und den Kellner in Bensberg durchgeführt. Vor Rückeinlösung wird sie in Dokumenten aus der 1. Hälfte des 16. Jhd. als „Amt Scheiderhöhe“ bezeichnet mit Wilhelm von Nesselrode, Amtmann zu Windeck, als Amtmann und einem eigenen Boten, dessen Bewohner zum größeren Teil „im Bergischen“[14] wohnen und zum kleineren Teil „im Löwenbergischen“[15] und den herzoglichen Schatz an den Kellner auf Schloss Bensberg lieferten. Darin spiegelt sich wider, dass die verpfändete Gerichtshoheit (samt Brüchten etc) beim Pfandnehmer von Nesselrode lag, der Schatz aber anscheinend trotzdem dem Herzog zustand.

  • Freiheiten Bensberg und Mülheim/Rhein: Sonderterritorien (steuerlich gesehen) im Amt Porz waren die von der Steuer befreiten Freiheiten Bensberg und Mülheim/Rhein.

Die Entwicklung der Botämter aus den Gerichten seit der Ämterverfassung 1363 und die Relation der Botämter und Honschaften zu den kirchlichen Pfarreien ist aus der folgenden Grafik ersichtlich[16]. Sie zeigt die Dingstühle (orange) und Pfarreien (lila), wie sie spätestens bei der Amtsverfassung 1363 bestanden, die Gerichte (und Hofgerichte mit wahrscheinlich landesgerichtlichen Aufgaben) der Gerichtserkundung 1555 (grau) sowie die Botamts- und Honschaftsgliederung, wie sie in den Steuerlisten von 1586 zu erkennen sind (grün). Schliesslich noch, aus der Huldigung / Vereidigung der Landesbeamten auf den neuen Herzog Johann Wilhelm 1592, die Gerichts- und Botamtsstruktur des Jahres 1592 (blau). Außerdem wird durch die lilafarbenen, gestrichelten Pfeile die Zugehörigkeit der Honschaften zu den Pfarreien (Kirchspiele im Sinne der kirchlichen Parrochien) gezeigt, woran man die teilweise divergierenden Grenzen der parrochialen und landesherrlichen territorialen Strukturen im Amt Porz erkennen kann. Die Lage der Orte in der Grafik reflektiert schematisch ihre geographische Lage.


Entwicklung der Verwaltungsstruktur des Amtes Porz von der Ämterverfassung bis zum Ende des 16. Jhd.
Entwicklung der Struktur des Bergischen Amtes Porz zwischen ca. 1363 (Ämterverfassung) und dem Ende des 16. Jahrhunderts. 

Hier ist zu beachten, dass sich diese Strukturen kontinuierlich entwickelten und veränderten und es komplexe Zusammenspiele gab zwischen adeligem und/oder geistlichem Grundbesitz (mit Hofverbänden und Hofgerichten), die sich im Laufe der Jahrhunderte durch Heirat, Erbschaft, Tausch, oder Kauf änderten. Auch die kirchlichen Strukturen änderten sich: Eigenkirchen oder Kapellen wurden teilweise zu Filialkirchen, etc. so dass diese Grafik nur eine illustrative Momentaufnahme darstellt, die dem Verständnis der Situation im Untersuchungsgebiet dienen soll[17].

Um die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der amtsverwalterischen Unterstrukturen und ihrer Beamten sichtbar zu machen, werden im Anhang die oberbergischen Ämter Blankenberg und Windeck nach der Gerichtserkundung von 1555[18] tabellarisch dargestellt. Hier sind keine Botenämter dokumentiert. Stattdessen sind die Kirchspiele die administrativen Verwaltungsbezirke der Ämter. Auch sind in diesen keine Boten, sondern Amtsknechte mit dem Eintreiben der Steuer beauftragt, wie im nächsten Kapitel weiter ausgeführt.

Die Beamten und Ihre Aufgaben

Wir benutzen den Begriff „Beamter“ für auf den Herzog vereidigte Personen in einem Amt, die mit hoheitlichen Aufgaben betreut waren. Wir finden den Begriff explizit benutzt in der Huldigung / Neuvereidigung von Amtspersonen auf den neuen Herzog Johann Wilhelm im Jahre 1592. Darin schreibt ein Amtmann explizit über „Zollbeambte“[19].

Die Bezahlung der Beamten ist ebenfalls in der Gerichtserkundung von 1555 erhoben worden. So erhielt die Amtsleitung feste Gehälter, teilweise in Naturalien (dem Schultheißen in Porz standen jährlich 24 Malter Hafer, 1 Wagen Heu sowie Amtskleidung zu, der Landschreiber erhielt etwas weniger als halb so viel), teilweise in Geld (der Landdinger in Blankenberg erhielt jährlich 6 Gulden). Die Schöffen und Schatzheber in den Ämtern erhielten kein festes Gehalt, sondern wurden aus den Gerichtseinnahmen entlohnt. Teilweise waren sie auch von Schatzsteuer und Diensten befreit, die (zB im Amt Blankenberg) die Gemeinde für sie übernehmen musste.

Die Exekutiv-/Vollzugsorgane, also Boten bzw. Amtsknechte, erhielten ein festes Gehalt aus der Schatzsteuer, das sich wohl nach der Größe ihres Bezirks richtete: Im Amt Porz erhielten die Boten großer Botämter 100-120 Mark jährlich, in mittleren Botämtern 70-80 Mark und in kleinen 19-41 Mark. Im Amt Blankenberg erhielten die Amtsknechte 20-30 Mark, in den beiden großen Kirchspielen Neunkirchen und Geistingen 59-67 Mark[20].

Bei den im Folgenden behandelten Aufgabenbeschreibungen liegt der Fokus auf den Bereichen Steuern, Verwaltung und Rechtsprechung. Es wird hier keine vollumfängliche Aufgabenbeschreibung angestrebt.

Amtsleitung

Die bergischen Ämter wurden verwaltet von dem vom Herzog ernannten (adeligen) Amtmann, dem weitere, meist nicht-adelige „Verwaltungsbeamte“ zur Seite standen: Richter (Dinger, Schultheiß), Kämmerer (Kellner, Rentmeister) und manchmal Landschreiber. Die Amtsbezeichnungen variierten von Amt zu Amt.

Amtmann
Aus den vorliegenden Dokumenten, insbesondere dem Nachlass des Amtmanns von der Hövelich[21], lassen sich viele Aufgaben des Amtmanns ablesen: Zum einen war er mit der Kaskadierung der seinem Amt zugewiesenen Steuern[22] innerhalb des Amtes bis auf die unterste Ebene beauftragt. Eine Anweisung des Herzogs vom 16.6.1597 zur Einziehung der Türkensteuer[23]span style=”font-size: 1rem;”> an Amtmann von der Hövelich und Schultheiß Cortenbach detailliert eindeutig, dass diese Aufgabe unter Hinzuziehung eines oder zweier lokaler Adeliger[24] und „nach altem Brauch“ den Schöffen eines jeden Dingstuhls durchzuführen sei. Bestätigt wird dies in einem Schreiben von Schultheiß Johann Cortenbach vom 26.1.1599[25], bei dem er den Besuch des Amtmanns von der Hövelich und anderen Adeligen sowie der Schöffen des Hauptgericht Porz auf seinem Gut Maarhausen ankündigt „um die Steuer auszusetzen“.
Der Amtmann war auch Adressat verschiedener Beschwerden zur vorgenommenen Steuerfestsetzung sowohl von Untertanen[26] als auch von Adeligen[27]. Sehr aufschlussreich ist auch eine Akte vom 15.10.1610, in der sich Cortenbachs Nachfolger als Schultheiß, Gottfried Borcken, vom Amtmann und den beiden beigeordneten Adeligen bestätigen lässt, dass er die (Natural-) Steuern nicht in voller Höhe eintreiben kann, da sonst den Bauern für das folgende Jahr nicht genug Saatgetreide hätten.
Des Weiteren oblagen ihm das Nachhalten der Steuereinnahmen seines Amtes, dokumentiert in verschiedenen Rechenschaftsberichten an den Landrentmeister Diepenbroich, z.B. zu der Reststeuerschuld des Amtes Porz aus den Land- und Geistlichen Steuern der Jahre 1587, 88, 90 und 92[28] sowie zu den Steuern der Jahre 1587 und 1590[29]. Die Aufgaben des Amtmanns zur Landesverteidigung sind ebenfalls gut dokumentiert[30].

Richter (Schultheiß, Dinger)
Der Richter des Amts saß, wie wir der Gerichtserkundung von 1555[31] entnehmen können, von wenigen Sonderfällen abgesehen allen Landgerichten des jeweiligen Amtes vor. Die Bezeichnung des Richteramtes variierte von Amt zu Amt: im Amt Porz hieß er Schultheiß, wohingegen sich z.B. im Amt Blankenberg die Bezeichnung Landdinger eingebürgert hatte. Auch kam es nicht selten vor, dass mehrere Positionen (z.B. Richter und Schreiber, Richter und Kämmerer oder Richter bzw Kämmerer und Amtmann) in Personalunion gehalten wurden[32].

Der (Amts-) Schultheiß zu Porz hatte weitreichende Aufgaben, teilweise über das Amt Porz hinaus. So war er Schultheiß nicht nur am Hauptgericht Porz und den anderen Gerichten des Amts, sondern auch an den Gerichten Lülsdorf, Bergheim und Volberg/Rösrath im benachbarten, 1460 vom ursprünglichen Amt Bensberg abgespaltenen Amt Lülsdorf. Außerdem hatte er Aufgaben am Rittergericht Obladen. Darüber hinaus war das Hauptgericht Porz das Appellationsgericht für den ganzen Oberbergischen Raum (südlich der Wupper), neben dem im Amt Angermund gelegenen Hauptgericht Kreuzberg, das diese Funktion für den Niederbergischen Raum hatte. Wie schon im Absatz über die Aufgaben des Amtmanns beschrieben, war der Schultheiß (aus seinem gerichtlichen Kontext heraus) auch für die Landessteuern verantwortlich). Neben dem Schultheißen des Amtes Porz ist 1592 noch ein Vogt für die im Amt Porz gelegene Freiheit und Vogtei Mülheim/Rhein dokumentiert[33].

Kämmerer (Kellner, Rentmeister)
Im Amt Porz war der Kellner auch Burgvogt bzw. Befehlshaber auf Schloss Bensberg. Der Keller zu Bensberg war verantwortlich für die Domäneneinkünfte des Herzogs, also die Einkünfte aus den Herzöglichen Besitztümern, und zwar über das Amt Porz hinaus für alle Domänen im Geltungsbereich des Hauptgericht Porz[34]. Ab ca. Mitte des 17. Jahrhunderts waren die Ämter des Schultheißen und Kellners im Amt Porz in Personalunion von derselben Beamten besetzt. Im Nachlass des Amtmanns Heinrich von der Hövelich finden sich mehrere Briefe von bzw an Kellner Christian von Heimbach, die noch ausgewertet werden müssen. In einem davon fordert von der Hövelich mit Bezug auf einen Befehl des Herzogs einen gewissen Betrag an Amtsgehalt an.

Landschreiber
Der Landschreiber des Amtes Porz war sowohl als Schreiber des Amtmanns[35], als auch als Gerichtsschreiber an den Dingstühlen des Amtes tätig.

Dem Amtmann unterstellte lokale Beamte
Rechtsprechung und Steuerfestsetzung:

Schöffen und Geschworene Geldsetzer
Neben ihrer gerichtlichen Funktion oblag den Schöffen der herzoglichen Gerichte / Dingstühle auch die Mitwirkung an der Festsetzung und Verteilung der dem Amt auferlegten herzoglichen Steuern auf die Steuerpflichtigen. Wie schon erwähnt repräsentierten die Schöffen alle Gemeinden des Gerichtsbezirks (was sich auch an einigen der vorliegenden Steuerlisten nachweisen läßt) und waren damit in der Lage, zu einer gerechten Verteilung der Steuern beizutragen, wie z.B. in der herzoglichen Anweisung zur Türkensteuer 1597 an Amtmann und Schultheiß explizit gefordert:

„[Es] ist unser meinungh unnd beuelh, das ir mit zuzichungh eines oder zweien in der nehe geseßener Adell, und in jedem dincksteill der scheffen dem alttem brauch gemeeß, nach gestaltt eines jedenn vonn unseren underthanen gueter unnd vermögenheit, darauff ihr sonderlich acht zuhaben, obgemelte quotam anßetzet, und umblaget“[36]

In den benachbarten Ämtern Blankenberg und Windeck finden sich als eigene Beamte die „Geschworenen Geldsetzer“, auch als Geldgeschworene oder Geschworene Gemeindevertreter bezeichnet, jeweils 2 oder 4 Personen pro Kirchspiel (als Steuerbezirk), die manchmal (aber nicht immer) auch Schöffen des zugehörigen Dingstuhls waren[37].

Exekutiv- /Vollzugsorgane:

Boten und Amtsknechte
In den Kirchspielen, der mittleren Verwaltungsebene, sind (Gerichts-) Boten bzw. Amtsknechte[38] dokumentiert. Die Terminologie wurde wohl in unterschiedlichen Ämtern unterschiedlich verwendet. So finden wir in der Gerichtserkundung von 1555 im Amt Porz die Boten (die zu den später dokumentierten Botenämtern gehörten), während im benachbarten, größeren Amt Blankenberg, dessen Gerichtsstruktur auch homogener war als die des Amtes Porz, sich die Kirchspiele als administrative Verwaltungseinheiten darstellen, mit je einem Amtsknecht als Exekutiv- bzw. Vollzugsorgan. Auf die unterschiedlichen Beamten und ihre Aufgaben gehen wir im nächsten Kapitel noch genauer ein.

Zu den Amtsknechten des Amtes Blankenberg liegt uns aus dem Rent- und Lagerbuch von 1644 ein Amtseid vor, der ihre Pflichten sehr klar beschreibt[39]:

  • Das anbefohlene Amt neben (unter?) den Amtsleuten ausführen und für den Fall, dass das nicht möglich ist, dies dem Fürsten, den Räten oder zumindest den vorgesetzten Beamten melden.
  • Den Fürstlichen Ordnungen, Edikten und Befehlen, soweit sie ihren Dienst betreffen, getreulich nachkommen.
  • Schatz, Gulden und Renten sowie Brüchten auf des Rentmeisters Befehl einfordern und an dem bestimmten Ort abliefern
  • Landessteuern auf des Landdingers Befehl einfordern und abliefern.
  • Niemanden über Gebühr beschweren
  • Unbestechlich sein!

Die Punkte 3 und 4 weisen darauf hin, dass zu dieser Zeit nach dem dreißigjährigen Krieg die Verantwortung für den Schatz vom Landdinger auf den Rentmeister übergegangen waren und der Landdinger nur noch für die Landessteuern verantwortlich ist. Eine entsprechende detaillierte Aufgabenbeschreibung aus früherer Zeit sowie eine Aufgabenbeschreibung der Boten im Amt Porz liegt uns nicht vor, man kann aber aus Hinweisen in der Gerichtserkundung von 1555 (Die Boten des Amts Steinbach beschweren sich darüber, dass sie bei gleichem Gehalt die Naturalsteuern (Hafer) nach Düsseldorf statt nach Mülheim liefern mussten[40]) davon ausgehen, dass die Aufgaben ähnlich waren. Untersucht man die dokumentierten Amtsknechte des Amtes Blankenberg weiter, so fällt auf, dass diese auch häufig s.g. Dienstreiter waren – nicht-adelige Untertanen, die sich bzw. ihre Güter von der Schatzsteuer freikauften, indem sie sich verpflichteten, in Kriegszeiten mit „Pferd und Harnisch“ der Landesverteidigung zu dienen[41]. Dies erscheint recht logisch, da das Eintreiben und vor allem der Transport großer Mengen an Naturalsteuern im unruhigen und kriegerischen 16. Jahrhundert sicherlich gute Verteidigungsfähigkeiten voraussetzte.

Honen
Vorsteher einer Honschaft schließlich war ein Hone. Für diese Position wurden typischerweise respektierte Personen (meist Halfen adeliger oder kirchlicher Höfe) gewählt. Für Altenrath/Scheiderhöhe ist Anfang des 17. Jahrhunderts belegt, dass diese Positionen jährlich wechselten.[42]

Kirchspiels-Schultheißen & Kirchspiels-Führer
Diese Position, die wir im Amt Porz nicht finden, wohl aber in den benachbarten Ämtern Blankenberg und Windeck, wird im Anhang beschrieben. Im Amt Porz sind in verschiedenen Dokumenten „Kirchspiels-Führer“ dokumentiert[43]. Die vorhandene Information reicht aber für aussagekräftige Feststellungen über ihre Aufgaben nicht aus.

Direkt der Landesregierung unterstellte Beamte

Der berichtende Amtmann Heinrich von der Hövelich vermerkt ausserdem in der Huldigung 1592[44], dass er sich unsicher ist, ob er auch weitere Landesbeamte, die wohl nicht ihm als Amtmann sondern direkt der Hofverwaltung unterstellt sind, auch auf den neuen Herzog vereidigen soll und bittet um weitere Anweisung. Er nennt insbesondere Wildschützen zu Bensberg, Wald- und Wildförster, geschworene Landvermesser, Landzöllner und Accise-Einnehmer, sowie den herzoglichen Boten zu „Deutsch“ (Deutz).

Zur Differenzierung: die Strukturen der benachbarten oberbergischen Ämter Blankenberg und Windeck

Es wurde bereits erwähnt, dass die administrative Struktur des Amtes Porz sich von den meisten seiner Nachbarämter unterschied. Die unten vorgestellte tabellarische Übersicht der Ergebnisse der Gerichtserkundung 1555 (nach der Transkription von Harleß) lässt sich leicht auf alle Ämter ausweiten, so dass man einen kompletten Datenbestand zu diesen Ämtern in leicht zugänglicher Form erhalten kann.

Wo vorhanden sind neue Amtsbezeichnungen bzw. Unterstrukturen, wie sie sich aus der Huldigung / Neuvereidigung der Beamten auf den neuen Herzog Johann Wilhelm 1592[45] ergeben, mit dargestellt. Wir erkennen hier mehr den „Normalfall“ der Gliederung der Bergischen Ämter, bei denen (administrative) Kirchspiele die lokalen Verwaltungs- und Steuerbezirke darstellen mit Untergliederungen in Honschaften.

Amt Blankenberg
Übersicht über das Amt Blankenberg nach der Gerichtserkundung 1555.

 

Amt Windeck
Übersicht über das Amt Windeck nach der Gerichtserkundung 1555.

Eine im Amt Porz nicht dokumentierte Position ist die des Kirchspiels-Schultheißen[46]. Aus den Positionen der Amtsknechte scheinen sich gegen Ende des 16. Jahrhunderts die Positionen der Kirchspiels-Schultheißen entwickelt zu haben. So finden wir im Amt Windeck in der Gerichtserkundung 1555 in jedem Kirchspiel einen Amtsknecht, während diese bei der Neu-Vereidigung auf den neuen Herzog Johann Wilhelm 1592[47] bis auf eine Ausnahme keine Amtsknechte, dafür aber (Kirchspiels-) Schultheißen vereidigt werden[48]. Auch im großen Amt Blankenberg wird die Position des Schultheißen eines Kirchspiels eingeführt. Als nach dem dreißigjährigen Krieg im Amt Blankenberg 1643-45 eine „Inventur“ durchgeführt wurde und u.a. die Steuer-Heberegister neu erstellt wurden[49], wurde dies in jedem Kirchspiel von lokalen Kommissionen durchgeführt, die folgende Mitglieder umfassten[50]:

  1. Vorsteher des administrativen Kirchspiels, der den Titel „Schultheiß und Amtsknecht“ trägt.
  2. Ein oder mehrere Schöffen(n) des zuständigen Landgerichts
  3. Mehrere Geschworene bzw. „Geschworene Gemeindevertreter“ der zum Kirchspiel gehörigen Dorfgemeinschaften / Honschaften
  4. Der beauftragte Vertreter der Landesregierung für die Erhebung und der Rentmeister des Amtes.

Die Kirchspiels-Amtsknechte im Amt Blankenberg scheinen also von der Amtführung über die Exekutivfunktion des Amtsknechtes hinaus noch weitere delegierte Aufgaben bekommen zu haben (eine Richterfunktion hatten sie standardmäßig nicht, wenn sie nicht zufällig gleichzeitig Schultheißen eines Hofgerichts waren). Ein formeller Nachweis dafür sowie eine Beschreibung dieser Aufgaben fehlt allerdings noch.

Schlussbetrachtung

Mit der vorliegenden Arbeit haben wir die Basis der Fallstudie „Amt Porz“, die Verwaltungsbezirksstruktur sowie die handelnden Beamten / Akteure identifiziert und dokumentiert. Eine Herleitung der Verwaltungsstruktur aus den mittelalterlichen Gerichtsbezirken wurde auch beschrieben.

Die Verteilung der dem Amt auferlegten Steuern oblag – abgeleitet aus der Gerichtsstruktur – dem Amtmann, Amts-Schultheiß sowie den Schöffen der Dingstühle, die die Steuerpflichtigen der jeweiligen Steuerbezirke (Botämter / Honschaften) vertraten. Das Eintreiben und Abliefern der Steuern wurde von den „Exekutivbeamten“, den Gerichts- oder Schatzboten besorgt. Die Struktur des Amtes Porz unterschied sich insofern von der der benachbarten Ämter Blankenberg und Windeck, indem – wahrscheinlich aufgrund der bereits seit dem Mittelalter bestehenden, mehrere Kirchspiele umfassenden Gerichtsbezirke des Hauptgerichts Porz und des Gerichts Bensberg – die Botämter (mit je einem Gerichts- oder Schatzboten) als administrative Steuerbezirke fungierten, während in den Nachbarämtern die Kirchspiele als Steuer- und Verwaltungsbezirke etabliert blieben.

Schliesslich sind in den Kirchspielen der Ämter Blankenberg und Windeck dedizierte „Geldsetzer“ (die oft auch Schöffen an den Landgerichten waren) dokumentiert und die den Boten der Porz’schen Botämter entsprechenden Amtsknechte wurden im späten 16. Jahrhundert als (Kirchspiels-) Schultheißen bezeichnet, anscheinend mit erweiterten delegierten Aufgaben aber ohne Richterfunktion.

Aufbauend auf diesen Einsichten werden wir als nächstes die Steuern des Amtes, seiner Botämter und Honschaften qualitativ und quantitativ untersuchen und auch ein Augenmerk auf die Dynamiken zwischen den beteiligten Akteuren legen – sowohl in der Landesregierung als auch im Amt. Insbesondere ist die eingangs beschriebene Situation einer volatilen Landesregierung verglichen mit einer stabilen Amtsverwaltung von Interesse.

 


[1] Bei der Gerichtserkundung von 1555 handelt es sich im den Ergebnisbericht einer vierköpfigen Kommission, die Herzog Wilhelm der Reiche von Berg mit Erlass vom 18.5.1555 einsetzte und die im April und Mai 1555 die bergischen Ämter bereiste, mit Nachträgen am 15.4.1556. Der Bericht ist in zwei Teile unterteilt: der erste untersucht die Stadt- und Landgerichte, der zweite die Hofgerichte. Die Instruktion enthält 13 zu beantwortende Leitfragen nach folgenden Informationen:

  1. Vorhandene Gerichte und mögliche Zusammenlegung (Union) von Gerichten. Auch Gerichtsgebühren werden dokumentiert
  2. Gerichtspersonen und deren Entlohnung
  3. Hofgerichte
  4. Accisen
  5. Renten der Hospitäler etc.
  6. Klärung der Ritterzettel
  7. Untersuchung unklarer und schwebender Rechtsfälle
  8. Einhaltung der Edikte und Anordnungen des Herzogs
  9. Unterhalt der Boten, also der Vollzugsbeamten (die sich offensichtlich beschwert hatten)
  10. Landzölle
  11. Gerichtsschreiber
  12. Erkundigungen zu Streitigkeiten mit Kurköln („Colnische Gebrechen“)
  13. Gemarken und Wald (Busch), Wilde Wasser und Fischereien

Harleß transkribiert diese Akten, lässt aber die Punkte 4, 6, 10 und 13 weg, da er vornehmlich an der Gerichtsverfassung interessiert ist, siehe: Harleß, W:, Die Erkundigung über die Gerichtsverfassung im Herzogtum Berg vom Jahr 1555. Zeitschrift der Bergischen Geschichtsvereins (ZBGV, 0), 1884.

[2] Die wichtigste der vielen Akten im Archiv Schönstein ist Akte 12893. (1586-1660). Steuerangelegenheiten des Amtes Porz. Vereinigte Adelsarchive im Rheinland, Archiv Schloss Schönstein, Akten 12893.

[3] Stadtarchiv Bergisch-Gladbach, Akte A.111.

[4] AA_0031_2378, 1539-40/1592: Landesarchiv NRW – Abteilung Rheinland – Jülich-Berg II AA 0031, Nr. 2378. Huldigung beim Regierungsantritt Herzog Wilhelms [und Johann Wilhelms].

[5] Brendler, A.:Auf dem Weg zum Territorium: Verwaltungsgefüge und Amtsträger der Grafschaft Berg 1225–1380. Dissertation, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, 2015. Online-Ausgabe in bonndoc: https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hbz:5-42410. Die Arbeit ist in leicht modifizierter Form 2020 als Buch publiziert worden: Brendler, A.: Auf dem Weg zum Territorium: Verwaltungsgefüge und Amtsträger der Grafschaft Berg 1225-1380 (Bergische Forschungen 34). Bielefeld 2020. Die lokalen Strukturen im Spätmittelalter (Honschaften, Kirchspiele, Gerichtsbezirke) wie auch Verwaltungsprozesse und Steuern werden auch von Wilhelm Janssen in: Gorißen, S.; Sassin, H.; Wesoly, K. (Hg): Die Geschichte des Bergischen Landes, Bd. 1. Bielefeld 2014.

[6] Brendler: Auf dem Weg zum Territorium , S. 46 f.

[7] Das Amt Porz scheint in der Tat das einzige Bergische Amt gewesen zu sein, dass diese Botamts-Unterstruktur anstelle der Kirchspiele benutzte.

[8] Neben den Ämtern gab es auf dieser Ebene noch die Vogteien – kirchliche Bezirke deren Reichs-/Landespolitische Aufsicht unter einem ernannten Vogt stand. Ein Beispiel hier ist die Vogtei Siegburg, deren vom Kaiser ernannter Vogt der Landesherr / Herzog war. Ebenfalls auf dieser Ebene noch die Städte.

[9] Die Gerichte stellten Anwälte für die an Rechtsfällen beteiligten Personen. In manchen Ämtern gab es dazu eigene „Fürsprecher“, in anderen übernahmen Schöffen diese Aufgabe, siehe Harleß (1884).

[10] Übergeordnetes Gericht, das die Scheffen zwecks Urteilsfindung konsultieren konnten. Sie waren aber nicht an den Spruch dieses Konsultationsgerichts gebunden.

[11] AA_0031_2378, 1539-40/1592, S. fol. 117-120.

[12] Die restlichen Schöffen werden von Volberg im Amt Lülsdorf gestellt, wo auch das Gericht gehalten wurde.

[13] Evert zu Osenheim für die Dorf Honschaft, Johan Pelßer zu Eikamp für die Scherffer Honschaft.

[14] Entsprechend wahrscheinlich den Einwohnern, die zur Pfarrei Lohmar gehörten.

[15] Wahrscheinlich die zur Pfarrei Altenrath gehörigen.

[16] Die Herleitung beruht insbesondere auf den folgenden Quellen: Brendler 2015, Harleß 1884, AA_0031_2378, 1539-40/1592, sowie Fabrizius, W.: Erläuterungen zum geschichtlichen Atlas der Rheinprovinz, Bd. 2, Bonn 1898.

[17] Kluxen, K.: Geschichte von Bensberg. Paderborn 1976, S. 66-80 beschreibt noch detailliertere Zwischenstrukturen im Bereich Bensberg im 14. und 15. Jhd. und S. 99 f. Veränderungen in der frühen Neuzeit.

[18] Harleß, wie Anm. 1.

[19] AA_0031_2378, 1539-40/1592.

[20] Dazu kam ggf. noch der „Überlauf“ aus dem Schatz.

[21] Schönstein_12893, 1586-1660.

[22] Amtmann von der Hövelich war 1586 auch Mitglied des bergischen Ausschusses zur Verteilung der Steuern auf die Ämter: Der bergische Ausschuss für die Verteilung der Steuern 1586 bestand aus Wirich von Dhaun, Graf zu Falkenstein, Daem (Adam) von Harff, Amtmann von Löwenburg und Lulsdorf, Wilhelm von Scheidt gen. Weschpfenning, Amtmann von Solingen, Wilhelm von Plettenberg, Amtmann von Bornefeld, Johann von Winkelhausen, Rötger von dem Bodelbergh gen. Kessel, Göddert von Dussel, Bürgermeister von Lennep und Johann Portmann, Bürgermeister von Ratingen, siehe von Below, G.: Landtagsakten von Jülich-Berg 1400-1610. 2. Band 1563-1589, Düsseldorf 1907, S. 608 ff. Die Vollmacht und Autorisierung erfolgte durch das folgende Gremium im Auftrag der Ritter und Landstände: den bergischen Marschall Wilhelm von Waldenburg gen. Schenckern, Amtmann von Jülich und Steinbach, Daem (Adam) von Harff, Amtmann von Löwenburg und Lulsdorf, Wilhelm von Nesselrode zu Ehreshoven, Amtmann von Blankenberg (alle drei fürstlich bergischen Räte), Dietrich von Hall, Wilhelm von Bernsau, Herr zu Hardenberg, Bertram Quad zu Eller, Otto Schenck von Niedeggen, Heinrich von der Hövelich, Amtmann zu Porz sowie Bernhard von Aldenbrück gen. Velbrück, von Below: Landtagsakten, Dok. #322.

[23] Schönstein_12893, 1586-1660, Dok. #17, gezeichnet vom herzoglichen Kanzler Nikolaus von den Broil.

[24] Als solche sind z.B. dokumentiert: 1601 in einem Steuerzettel des Dorfes Langel: H. v. Lülsdorf und Wilhelm von Bellinghausen, 1610 in einem Schreiben des neuen Schultheißen Gottfried Borcken Caspar von Zweiffel und Reinhard von Metternich (Schönstein_12893, 1586-1660, Dok. #24.

[25] Huck, J.: Gut Maarhausen. Rechtsrheinisches Köln, Jahrbuch für Geschichte und Landeskunde, 3 (1977), S. 28. Er zitiert einen RKG-Prozess um das Gut Maarhausen (C873II, 295b-296b).

[26] Schönstein_12893, 1586-1660, Dok. #18.

[27] Schönstein_12893, 1586-1660, Dok. #15: Schreiben des Bergischen Marschalls Wilhelm von Waldenburg gen. Schenckern wegen Besteuerung eines seiner Halfmänner.

[28] Schönstein_12893, 1586-1660, Dok. #16.

[29] Schönstein_12893, 1586-1660, Dok. #19 und #21.

[30] Küch, F.: Die Lande von Jülich und Berg während der Belagerung von Bonn 1588. Zeitschrift des bergischen Geschichtsvereins, 30 (1894), S. 213-252.

[31] Harleß, wie Anm. 1.

[32] Jux, A. (1992). Das Bergische Botenamt Gladbach. Bergisch Gladbach: Joh. Heider.

[33] AA_0031_2378, 1539-40/1592, fol. 117r.

[34] Kluxen: Bensberg.

[35] Beispiel Schönstein_12893, 1586-1660, Dok. #12: Amtmann von der Hövelich schreibt dieses Dokument persönlich, da sein Schreiber Peter Fabri wohl kurz zuvor verstorben war.

[36] Schönstein_12893, 1586-1660, Dok. #17 vom 16.6.1597.

[37] Explizite Listen finden sich in der Huldigung der Beamten von 1592: AA_0031_2378, 1539-40/1592.

[38] Die Amtsknechte scheinen in manchen Ämtern wie z.B. Blankenberg und Windeck die Funktion der Boten eingenommen zu haben. Ob es sich nur um eine amtsspezifisch andere Bezeichnung für dieselbe Funktion handelt oder ob die sonstigen Aufgaben divergierten, ließ sich noch nicht eindeutig klären.

[39] Rent- und Lagerbuch […] Blankenberg 1644 in: Archiv des Turmmuseums der Stadt Blankenberg, Q. 1, fol. 38a:

Eydt der Ampts Knechtten des landts unnd Ampts Planckenberg

Ihr werdet schweren, das Ihr dem durchleuchtigsten, meinem gnedigsten fürsten unnd herren Wolffgang

Wilhelmen, Pfaltzgraven bei Rhein in Bäyren, zue Guelich, Cleve, unnd berg herzogen, trew unnd holdt sein, Ihrer fürstl: Dhltt: bestes Werben, argstes wahrnen unnd kehren, dero hoch: unnd gerechtigkeit, zu Ewerem mit anbefohlenem Ampt, oder diensts becirck, beneben den Amptleuthen trewlichen, unnd mit allem fleiß, so viel ahn euch ist handt haben, verthetigen, unnd keineswegs vntergehn laessen, auch dahe Ihr solches nit vermoechten, ihrer fürstl: oder dero Rhetten, oder doch den auch fürgestelten beampten, die gelegenheit alsopalden zuerkennen geben zue deme Ihrer fürstl: Dhltt: ordnungen, edicten, und befelchen, soviell, dieselbe Ewern dienst belangen, fleißig nachkommen, ihrer fürstl: Dhltt: Schatz, gulden, unnd Rhenten, auf ihrer Dhltt: Rentmeister befelch, wie auch die bruchten, und von Ihrer fürstl: Dhltt: außgeschriebene Steuren auff des Landtdingers befelch, bestes fleißes einforderen, vnnd ahn sein ortt lieberen, niemandt über gepühr beschweren, gepott unnd verbott rechtmessig, und sunsten alles anders, was einen Erbahr frommen getrewen amptsknechtt gezimpt unnd obliegen thuet thuen und ins werck wiln auch darahn kein geschenck, nutz, genoß, gunst, haß, oder einige andere aiffiction, verhindern laessen sollen, unnd wollen alles getrewlich und ohne gefertt.

[40] Harleß, Erkundigung, S. 145: Sie beklagen sich insbesondere, dass sie den Extra-Weg nach Düsseldorf auf eigene Kosten und Risiko, insb. des Verlustes von Hafersäcken, bestreiten müssen.

[41] Siehe z.B. Burghardt, F.-J.: Dienstreiter des Amtes Blankenberg und ihre Sattelgüter. Heimatblätter des Rhein-Sieg-Kreises, Heft 54-55 (1986/87), S. 162-176.

[42] Von Emmerich, G., & Mohrenhofen, A.: Liber Notarum – Notizbuch des Altenrather Pfarrers 1599-1640. Stadtarchiv Troisdorf.

[43] So z.B. im „Merheimer Bruderschaftsbuch“ von 1582: PfA_Merheim_319 (1582-ca 1632). Merheimer Bruderschaftsbuch von 1582. Pfarrarchiv Merheim, Urkunde 319. Merheim.

[44] AA_0031_2378, 1539-40/1592.

[45] AA_0031_2378, 1539-40/1592 – leider fehlt das größte Oberbergische Amt Blankenberg in dieser Akte.

[46] Der Begriff Schultheiß ist ein recht breit verwendeter Begriff, der etymologisch aus dem Althochdeutschen sculdheizo („Leistung Befehlender“) stammt. Er setzt sich aus den Wörtern Schuld („Verpflichtung, Abgabe“) und heißen („befehlen, anordnen“) zusammen. Siehe https://www.dwds.de/wb/dwb/schultheisz und https://drw.hadw-bw.de/drw-cgi/zeige?index=lemmata&term=schultheiss.

[47] AA_0031_2378, 1539-40/1592.

[48] Die Ausnahme ist das Kirchspiel Much, weil dieses gleichzeitig Sitz eines Landgerichts war, dem ein Schultheiß vorstand.

[49] Rent- und Lagerbücher Blankenberg, z.B. AA_0032_R_62_Blankenberg. Rent- und Lagerbuch Blankenberg 1645/46. Landesarchiv NRW – Abteilung Rheinland – Jülich-Berg III Nr. R.62 und AA_0032_R_63_Blankenberg. (1644/45). Heberegister Blankenberg. Landesarchiv NRW – Abteilung Rheinland – Jülich-Berg III Nr. R.63.

[50] Siehe z.B. Benz, H.: Das Archiv der Freiherren von Proff zu Irnich (Heimat- und Geschichtsverein Neunkirchen-Seelscheid 199), Neunkirchen 2004.

 

Zitierweise:
Schneider, Klaus A.: “Verwaltungsstruktur des Bergischen Amtes Porz im späten 16. Jahrhundert. Eine Fallstudie.”, in: Histrhen. Rheinische Geschichte wissenschaftlich bloggen, 12.06.2025, http://histrhen.landesgeschichte.eu/2025/06/verwaltungsstruktur-porz-schneider

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