Die Geschichte des Oberlandesgerichts Köln ist besser bekannt als die vieler anderer ordentlicher Gerichte. Das ist vor allem das Verdienst des Kölner Rechtshistorikers Hans-Peter Haferkamp, der in mehreren Forschungsprojekten die Geschichte des Oberlandesgerichts vom aufkeimenden Nationalsozialismus bis zur Nachkriegszeit untersuchte. 2019 veröffentlichte er, zusammen mit der damaligen Gerichtspräsidentin, eine Festschrift zum 200 jährigen Bestehen des Oberlandesgerichts, die dessen Geschichte in mehreren Abhandlungen beleuchtet.[1] Im Zusammenhang mit diesem Forschungsprojekt entstand die Dissertationsschrift von Christian Wiefling (S. 7, 22). Wieflings Arbeit widmet sich der Frühgeschichte des Gerichts, als es – ganz in der Tradition des Alten Reichs – den Namen “Rheinischer Appellationsgerichtshof” trug. Weiterlesen
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Friedrich Baudri. Tagebücher 1854-1871 (Bd. 4: 1868-1871) Hrsg. von Ernst Heinen
„31. Sonntag. Sylvester. Morgens 10 U. kam Conrad aus Düsseldorf. – Mittags z. B. Ges. u. Burgm. Besuche bei J. Müller (Nachm.) u. G. Schenk (Mittags) um sie auf morgen einzuladen, beide unpaß (ersterer Kartharr, letzterer Krampfadersprung am Fuß) u. deßhalb verhindert. Nachm. Zu Hause. Abends auf der Burgm. – dann zur B. Ges., wo nur Wenige bis Mitternacht blieben (Engelen, Ruland, Becker, König etc.) Konsul Overlack kam noch in Galla vom Kasino-Balle. – Johannes war 7 U. noch nicht aus Kemperhof zurück, wie ers zugesagt. An Pünktlichkeit kann er sich nicht gewöhnen.[…] Ein recht schlechtes Jahr in vieler Beziehung ist abgelaufen. Gebe Gott ein besseres!“ (S. 407) Weiterlesen
Das Oberlandesgericht Köln zwischen dem Rheinland, Frankreich und Preußen Von Hans-Peter Haferkamp und Margarete Gräfin von Schwerin (Hrsg.)
Für Rechtshistoriker fällt die Lektüre von Gerichtsfestschriften oft eher ernüchternd aus, da sie mit deren Vorstellungen an eine wissenschaftliche Herangehensweise kollidieren und auch nur einen begrenzten Wert als Materialsammlung haben. Dies ist bei dem vorliegenden Werk nicht der Fall. Dies hat auch mit dem Gericht zu tun, dessen 200jähriges Bestehen gewürdigt wird. Der 1819 ins Leben gerufene und für die gesamte Rheinprovinz zuständige Rheinische Appellationsgerichtshof in Köln stand im Spannungsfeld verschiedener Rechtstraditionen und rechtsnormativer Konzepte. Weiterlesen
Der Aachener Kongress 1818 Ein europäisches Gipfeltreffen im Vormärz. Von Heinz Duchhardt
Der renommierte Historiker Heinz Duchhardt bedient mit seinem Band zum Aachener Kongress von 1818 zwei aktuelle gesellschaftliche Tendenzen: die Logik der Jubiläen sowie das gesteigerte öffentliche Interesse an Friedensprozessen. Im Mittelpunkt steht der wenig bekannte Kongress von Aachen als erster „Folgekongress“ des berühmten Wiener Kongresses von 1815. Dabei eröffnet Duchhardt ein breites politisches, gesellschaftliches und kulturelles Panorama, das sowohl die internationalen Verwicklungen als auch die regionale und lokale Bedeutung des Aachener Kongresses für die Stadt Aachen und das Rheinland, das eben erst seit dem Wiener Kongress zu Preußen gehörte und auf diese Weise stärker eingebunden werden sollte, berücksichtigt. Duchhardt spricht hier von einer „Good-will-Offensive“ (S. 55) der preußischen Regierung gegenüber der rheinischen Provinz. Weiterlesen
Die Einführung der Landkreise vor 200 Jahren – Beispiel Neuwied
Vortrag von Joachim Brauß, Neuwied
Auf dem Wiener Kongress 1815 wurden die Rheinlande Preußen zugeteilt. Man traute nur diesem militärisch straff organisierten Staat zu, Schutz gegen erneute französische Aggressionen zu bieten. Diese Entschädigung für die Anstrengungen der Befreiungskriege 1813-1815 und für Gebietsverluste im Osten kam Preußen aber nicht gelegen: Die „Wacht am Rhein“ war keine beneidenswerte Aufgabe; Weiterlesen