Herrschaftsnorm und Herrschaftspraxis im Kurfürstentum Köln im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit

Die Erzbischöfe bzw. Kurfürsten von Köln zählten infolge der Bestimmungen der Goldenen Bulle von 1356 als Königswähler zu den verfassungsrechtlich hervorgehobenen Ständen des Heiligen Römischen Reiches. Sie herrschten über ein Territorium, das sich aus mehreren, heterogenen Bestandteilen zusammensetzte (Rheinisches Erzstift, Herzogtum Westfalen und Vest Recklinghausen), und regierten darüber hinaus in Personalunion oftmals auch als Fürstbischöfe in weiteren geistlichen Reichsterritorien. Daraus ergaben sich multiple Rollen, Interessen und Konfliktfelder, die sich häufig nicht nur auf die inneren Verhältnisse ihres Kurfürstentums erstreckten, sondern zugleich vielfache Wechselwirkungen mit der Ebene der Reichspolitik aufwiesen und zudem wichtigen Einfluss auf die Gestaltung der kurkölnischen Außenbeziehungen hatten.

Vor diesem Hintergrund ist es 2019 das Ziel der Herbsttagung der Abteilung für Geschichte der Frühen Neuzeit und Rheinische Landesgeschichte, das spannungsreiche Verhältnis von Herrschaftsnorm und -praxis im Kurfürstentum Köln auszuloten. Zu fragen ist zum einen nach den normativen Bestimmungsfaktoren des Prozesses, der in der neueren Forschung als Herrschaftsverdichtung oder -intensivierung bezeichnet wird, zum anderen auf praxeologischer Ebene nach der vor Ort umgesetzten Herrschaftsordnung und zum Dritten nach den reziproken Wechselbeziehungen zwischen normativen Bestimmungen und angewandten Praktiken, wobei auch und gerade transterritorial-überregionale Vernetzungen, Transferprozesse und Impulse mit einbezogen werden sollen.

Die diesbezügliche Forschungslage ist ausgesprochen defizitär: Nachdem lange der wohl zu statisch gesehene Territorialstaat im Mittelpunkt stand, haben sich Forschungsfragen unter dem Einfluss neuer Paradigmen deutlich gewandelt. Wer sich heute mit „Herrschaft“ im vormodernen Kurfürstentum Köln beschäftigt, stößt oftmals auf große Forschungslücken oder allenfalls Arbeiten, die den Fragestellungen und Erkenntnisinteressen der jüngeren Forschung nicht mehr gerecht werden.

In Abgrenzung zur älteren Historiographie soll „Herrschaft“ nicht mehr als ausschließlicher „top down“-Prozess verstanden werden, wie es zum Beispiel die „Absolutismus“-Forschung lange Zeit praktiziert hat, sondern vielmehr als dynamischer Aushandlungsprozess, als dessen allgemeiner definitorischer Kern das konkrete Einwirken auf das Handeln anderer gelten kann. Diese Arbeitsdefinition von „Herrschaft“ erfolgt in bewusster Anlehnung an den Bonner Sonderforschungsbereich 1167 „Macht und Herrschaft. Vormoderne Konfigurationen in transkultureller Perspektive” (SFB), dessen programmatische Ausrichtung zahlreiche Anknüpfungspunkte bereitstellt und Synergieeffekte erwarten lässt. Hierzu zählen zum Beispiel die grundsätzlichen Fragestellungen, die im Rahmen des SFB anhand von vier Spannungsfeldern „Konflikt und Konsens“, „Personalität und Transpersonalität“, „Zentrum und Peripherie“ sowie „Kritik und Idealisierung“ untersucht werden und die wichtige methodische und inhaltliche Orientierungsmarken für die Tagung bereitstellen.

Folgende Leitfragen, die den kurkölnischen Charakteristika Rechnung tragen, bilden inhaltliche Ausgangspunkte der Tagung:

  • Stellte die Tatsache, dass die Erzbischöfe bzw. Kurfürsten von Köln zugleich geistliche und weltliche Herrscher waren, ein Charakteristikum dar, das zu Interdependenzen von Herrschaftsnorm und -praxis führte, die sich von weltlichen Territorien in markanter Weise unterschieden?
  • Inwieweit wurden die Erwartungshaltungen an einen hohen Geistlichen erfüllt und wurde die zusätzliche sakrale Legitimierung zur Stärkung der Legitimierung des Herrschers genutzt, die wiederum Einfluss auf die Herrschaftsnorm hatte?
  • Ergaben sich aus der geistlichen Position dann umgekehrt auch wieder Anforderungen an den Erzbischof, die bei Nichterfüllung seine Legitimität beeinträchtigten?
  • Welche Mittel zur Herrschaftsdurchsetzung und auch zur Herrschaftsrepräsentation standen den Kölner Erzbischöfen zur Verfügung und wie wandelten sich diese im Laufe der Zeit?
  • Inwiefern stellte der spezifische Charakter des Kurfürstentums Köln als territorial heterogenes Herrschaftskonglomerat („composite monarchy“) einen Bestimmungsfaktor dar, der Herrschaftsnorm und -praxis substanziell beeinflusste? Inwiefern ist die Reflexion über die Kohärenz des eigenen Herrschaftsgebildes in den Quellen erkennbar?
  • Inwiefern waren Herrschaftsnorm und -praxis im Kurfürstentum Köln durch auswärtige Einflüsse bestimmt? Welche Rolle spielten in diesem Kontext Prozesse des Kulturtransfers? In welchem Maße prägten dynastische Bestimmungsfaktoren und auswärtiges Personal die Gestaltung der Herrschaft?

Der Ansatz der Tagung ist explizit epochenübergreifend: Sowohl die Verhältnisse im Hoch- und Spätmittelalter als auch in der Frühen Neuzeit werden in den Blick genommen.

Die Tagung wird in Verbindung mit dem Verein für geschichtliche Landeskunde der Rheinlande und dem Centre d’Études Internationales sur la Romanité der Universität La Rochelle veranstaltet.

Für die Tagung wird von ‘Histrhen. Rheinische Geschichte wissenschaftlich bloggen‘ unter dem Titel #KurKoeln2019 ein Tagungsblog eingerichtet, auf dem das Programm, Abstracts von Vorträgen und Berichte von der Tagung in den kommenden Monaten sukzessive zur Verfügung gestellt werden.

 

Zitierweise:
Plassmann, Alheydis/Rohrschneider, Michael/Stieldorf, Andrea: Herrschaftsnorm und Herrschaftspraxis im Kurfürstentum Köln im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit. Konzept und Leitfragen der Tagung am 23. und 24. September 2019, in: Histrhen. Rheinische Geschichte wissenschaftlich bloggen, 11.03.19, http://histrhen.landesgeschichte.eu/2019/03/kurkoeln2019-tagungskonzept/