Ministeriale des Kölner Erzstifts im Hochmittelalter. Dienst, Herrschaft und soziale Mobilität
Der turbulente Aufstieg einer neuen Schicht gewaltbereiter Männer in den Adel im europäischen Westen des 11. und 12. Jahrhunderts beschäftigt die Forschung schon seit Langem. Bemüht, sich von den bäuerlichen Schichten abzugrenzen, von denen sie abstammten, nutzten sie exzessiv Gewalt zum Aufbau eigener Herrschaften und ahmten gleichzeitig die Fürsten unter anderem in ihrer Bewaffnung und im Burgenbau nach. Die Bemühungen seitens der Kirche und der weltlichen Großen, diese subversiven Kräfte einzuhegen, führten zu vielen Phänomenen, die das populäre Bild des Mittelalters bis heute prägen, wie Rittertum und Kreuzzüge. In diesen Kontext gehört auch der Aufstieg der Ministerialität im Salier- und Stauferreich, trotz einer Besonderheit, die sie eindeutig von ihren Brüdern im Geiste in anderen Ländern der lateinischen Christenheit unterschied: Sie waren rechtlich gesehen unfrei.
Fabian Schmitt widmet sich in seiner Dissertation der letztgenannten Personengruppe. Er stellt sie aber nicht in einen gesamteuropäischen Kontext, sondern bewegt sich in seiner Fallstudie zum Kölner Erzstift in Bahnen der deutschen Ministerialitätsforschung. Schon der Untertitel „Dienst, Herrschaft und soziale Mobilität“ macht deutlich, was Schmitt später auch als sein Ziel beschreibt: Die Untersuchung von Funktionen und Aufstiegschancen der Ministerialen (11f., 24f.). In der Tradition von Alheydis Plassmann, die auch die Zweitbetreuerin der Dissertation war, beabsichtigt Schmitt vor allem anhand der Auswertung von in Urkunden vorhandenen Zeugenlisten dies zu bewerkstelligen (29, 33f.). Die Namensaufzählungen bezieht er aus Editionen, Drucken und Regesten, die aufgrund der publizierten Regestenbände zu den Erzbischöfen von Köln leicht greifbar sind (26f.). Auch wenn sie nicht im Fokus der Arbeit stehen, bezieht Schmitt ebenso den inhaltlichen Teil der Urkunden und die Kölner Dienstrechte in die Untersuchung mit ein, was nicht nur hilfreich, sondern für die Thematik unerlässlich ist. Eine Auseinandersetzung mit den nur im Original greifbaren Texten, die im Rahmen einer Dissertation durchaus möglich gewesen wäre, unterbleibt hingegen.
Aus seinem einleitenden Forschungsüberblick wird deutlich, dass Schmitt seine Arbeit vor allem landeshistorisch einordnet und Fragen aufgreift, die sich aus der bisherigen Beschäftigung mit der Kölner Ministerialität ergeben (vgl. 11–37). Darüber hinausgehende Studien zu Ministerialen wurden vom Autor selbstverständlich ebenso berücksichtigt (ebd.). Verwunderlich ist, dass in diesem einleitenden Teil keine Reflexion über sozialen Aufstieg im Mittelalter im Allgemeinen oder bezüglich der Ministerialen im Konkreten stattfindet. Letzteres geschieht erst am Ende der Arbeit in einem als „Exkurs“ überschriebenen Unterkapitel (301–307). Stattdessen folgt auf den Forschungsüberblick eine Darstellung der Entstehung und Entwicklung der Ministerialität in Köln von 1060 bis 1200, die sich in ihren Grundlinien an der etablierten Ministerialitätsforschung orientiert (38–72). Ein derartiger Überblick ist kein einfaches Unterfangen, weil damit sehr viele Bereiche der Verfassungs-, Sozial- und Wirtschaftsgeschichte verbunden sind, die Schmitt verständlicherweise nicht alle in gleichem Umfang überschaut. So mag beispielsweise die Herleitung der Ministerialität aus der Besserstellung der über Besitz verfügenden servi gegenüber den besitzlosen mancipia aus der Ministerialitätsforschung hervorgehen und in der Grundidee sogar richtig sein (41), eine derartige soziale Trennlinie entspricht jedoch nicht dem aktuellem Forschungsstand zur Unfreiheit, wie aus den Arbeiten von Alice Rio und Thomas Kohl ersichtlich wird.[1] Fragwürdiger ist aber, dass an einer späteren Stelle von Schmitts Dissertation die Entstehung derselben Personengruppe auf abweichender und veralteter Literaturgrundlage gänzlich entgegengesetzt erklärt wird, nämlich aus der angeblich größeren Herrennähe und Mobilität der mittellosen servi cottidiani (134f.).[2]
Im darauffolgenden dritten Kapitel thematisiert Schmitt zunächst die beiden Kölner Dienstrechte und den Hofdienst (73–94). Hier führt der Fokus auf Zeugenlisten mit fehlender Reflexion über sozialen Aufstieg, Rittertum und Niederadel zu merkwürdigen Blüten: Schmitt leugnet, dass die milites de familia der Dienstrechte Ministeriale waren (80f.) und meint, die Zuordnung der Ministerialen zur familia an anderer Stelle sei ein „terminologischer Überrest, der sich auf die Herkunft der Ministerialen aus der familia bezieht“ (84). Zu solchen Aussagen kommt er aufgrund der Konzentration auf die häufiger in den Zeugenlisten genannten Ministerialen, die meist Ämter am bischöflichen Hof besaßen. Diese Spitzenschicht der Ministerialität, die sich nach Schmitts späterer eigener Aussage teils wahrscheinlich, teils sogar nachweislich aus in die Ministerialität eingetretenen Freien rekrutierte (256f.), wird damit implizit zur für die Betrachtung der Ministerialen einzig maßgebenden Personengruppe erhoben (vgl. 80f.). Einen sozialen Aufstieg über die Heeresfolge, der in der neueren Forschung insbesondere von Jan Keupp als zentral für die gesellschaftliche Aufwärtsbewegung der Ministerialen angesehen wird, schätzt Schmitt hingegen als unwahrscheinlich ein (80).[3] Hieraus wird ausreichend deutlich, dass es ihm nicht um die Ministerialität als solche geht, sondern nur um einzelne hochgestellte Familien. Dies wird im vierten Kapitel erneut unterstrichen, das sich direkt mit den zwei Spitzengeschlechtern der Eppendofer und der Bachem als Inhaber der Stadtvogtei bzw. des Kämmereramtes befasst (115–133).
Der folgende kurze Abschnitt bespricht die Ministerialen in der Grundherrschaft (134–145). Hier versucht Schmitt die bereits erwähnte These zu belegen, dass die servi cottidiani über den Dienst in Villikationen in die Ministerialität aufgestiegen seien (134f.). Bei keiner der von ihm behandelten Familien lässt sich aber ein Aufstieg über den Dienst am Fronhof fassen (139f.). Darüber hinaus werden seine Unsicherheiten, wie überhaupt mit dem Rittertum im Hochmittelalter umzugehen ist, auch hier wieder deutlich, wenn Schmitt anhand des miles-Titels einzelner Ministerialer von einem Aufstieg ins Rittertum spricht (139–141). Das Führen des Rittertitels durch Einzelpersonen war eine Neuerung des 13. Jahrhunderts, die aber nicht mit einer wirklichen Standeserhebung gleichzusetzen ist, da es sich bloß um eine persönliche Auszeichnung handelte, die dementsprechend nicht vererbbar war.[4]
Als nächstes befasst sich Schmitt mit dem Kölner Bischofshof (146–184), wobei er zunächst eine Einführung in die Hofforschung im Allgemeinen bietet, in die er das Kölner Beispiel einbettet (146–164). Er referiert hierbei die wichtigsten Stimmen der Geschichtswissenschaft zum Thema – eine geringere Anzahl direkter Zitate wäre dem Lesefluss an dieser Stelle zugutegekommen. Bei der Untersuchung der Hofämter wirft Schmitt die meines Erachtens wichtigste Frage seiner Arbeit auf (178): Stiegen Ministeriale durch den Erhalt von Ämtern auf oder erhielten bereits angesehene Ministeriale Ämter? Manche Funktionen, wie die des Marschalls, scheinen nämlich ihre große Bedeutung durch die Träger erhalten zu haben und nicht umgekehrt (174–178). In den darauffolgenden Oberkapiteln widmet sich Schmitt anhand der Untersuchung einzelner Familien Ministerialen, die keine (Hof-)Ämter innehatten: Zunächst betrachtet er die Kölner Stadtministerialität (185–224), wobei er die Thesen Knut Schulz’ zur Existenz einer bürgerlichen Ministerialität anhand neuer Forschung verwirft (222f.). Hierauf wendet sich Schmitt den Inhabern wichtiger Burgen des Hochstifts zu (225–258). Gerade an dem Geschlecht derer von Alpen, die als lokal einflussreiche Edelfreie in die Kölner Ministerialität eintraten und diesen Status nutzten, um ihre Herrschaft zu sichern und auszubauen, zeigt sich die Bedeutung der erwähnten zentralen Frage, wenn diese Familie im 13. Jahrhundert nicht mehr zur Ministerialität, sondern zum Adel gerechnet wird (238f.). Von sozialem Aufstieg kann man in einem solchen Fall nur bedingt sprechen und sicher ist dieses Beispiel nicht für die Mehrheit der Ministerialen zu verallgemeinenrbar (vgl. 245). Auch die anderen von Schmitt untersuchten Familien, die zentrale Burgen des Hochstifts verwalteten und zum Aufbau eigener Herrschaften nutzten, kamen wohl ursprünglich aus der Schicht der Freien (256f.). Aufgrund einer gewissen Fluktuation, die Schmitt zwischen Bürgertum und Ministerialität wie auch zwischen Ministerialität und (Nieder-)Adel wahrnimmt, stellt er hier die These auf, dass die Ministerialität kein Stand und auch keine Personengruppe sei, sondern ein Merkmal unter vielen, dass einzelne Personen in sich vereinigen konnten (257). In den letzten zwei Kapiteln folgt dann die Betrachtung der Ministerialen im kölnischen Westfalen (259–268) und den restlichen Städten des Kölner Erzstifts, allen voran in Soest (269–285).
Am Ende äußert Schmitt anhand seiner Beobachtungen mehrere abschließende Gedanken (286–330): Auch wenn immer noch von einem Aufstieg der Ministerialität ins Rittertum gesprochen wird (290), so wird immerhin angemerkt, dass es sich durchaus nur um einen terminologischen Wandel handeln könnte (291). Gedeckt durch den Untersuchungsteil und vor diesem Hintergrund plausibel ist der Schluss, dass nur der höheren Ministerialität der Aufstieg in den Niederadel gelang (300). Entsprechendes wird in der Forschung auch schon länger diskutiert mit Verweis auf einen Befund, der sich mit Schmitts Ergebnissen deckt: Die in diesem Sinne erfolgreichen Ministerialenfamilien stammen ursprünglich aus der Edelfreiheit, während den aus der familia aufgestiegenen Geschlechtern dieser Schritt meist nicht gelang.[5] In der weiteren Schlussbetrachtung finden sich auch zwei „Exkurse“ zum Verhältnis von ministeriales und milites zueinander (301–307) und zur Haltung der Kölner Ministerialität im Thronstreit (307–312).
Schmitt schließt seine Studie mit dem Satz (330): „Die Übergänge von der Ministerialität in den niederen Adel im 13. Jahrhundert nachzuzeichnen, ist ein lohnenswertes Vorhaben für zukünftige Forschung.“ Dem ist vollumfänglich zuzustimmen, allerdings lässt dieses Urteil mich doch leicht verblüfft zurück, weil ich gerade in dieser Studie, die „soziale Mobilität“ im Titel trägt, fundierte Aussagen zu diesem Themenkomplex erwartet hätte. Nichtsdestotrotz vermag Schmitt einen Beitrag zur Ministerialitätsforschung zu leisten, indem er das sicherlich allzu positive ältere Narrativ vom Aufstieg der Ministerialen aus den niedersten Schichten der Unfreiheit in den Niederadel noch einmal relativiert.
Fabian Schmitt, Ministeriale des Kölner Erzstifts im Hochmittelalter. Dienst, Herrschaft und soziale Mobilität (Rheinisches Archiv 164), Wien/Köln 2021, Böhlau Verlag, 426 S., 47 Tabellen, 3 Karten, Personenregister); ISBN: 978-3-412-52372-5
[1] Die Kritik setzt an der Quellenbegrifflichkeit an, da gemäß der neueren Forschung beide Begriffe auf die gleichen Personengruppen angewandt wurden, jedoch in verschiedenen Kontexten: So wurden Unfreie als mancipia bezeichnet, wo sie Gegenstand von Transaktionen waren, womit ihre gegenständliche Qualität durch die Urkundenverfasser betont wurde. Wo diese nicht im Vordergrund stand, wurden dieselben Personen auch als servi benannt. Siehe hierzu: Alice Rio, Slavery after Rome, 500–1100, Oxford 2017, S. 164, 184–188, 211; Thomas Kohl, Lokale Gesellschaften. Formen der Gemeinschaft in Bayern vom 8. bis zum 10. Jahrhundert (Mittelalter-Forschungen 29), Ostfildern 2010, S. 191f.
[2] Dabei stützt sich Schmitt vor allem auf einen Aufsatz von Karl-Heinz Spieß aus den 80er-Jahren: Karl-Heinz Spiess, Zur Landflucht im Mittelalter, in: Die Grundherrschaft im späten Mittelalter (VuF 27), Bd. 1, hrsg. von Hans Patze, Sigmaringen 1983, 157–204, hier S. 164f. Diese ältere These von Spieß ist in der Forschung jedoch schon längst überholt, siehe Werner Hechberger, Adel im fränkisch-deutschen Mittelalter. Zur Anatomie eines Forschungsproblems (Mittelalter-Forschungen 17), Ostfildern 2005, S. 382f.
[3] Jan Keupp, Dienst und Verdienst. Die Ministerialen Friedrich Barbarossas und Heinrichs VI., Stuttgart 2002, hier insbesondere S. 87, 411–443.
[4] Vgl. Werner Rösener, Ministerialität, Vasallität und niederadelige Ritterschaft im Herrschaftsbereich der Markgrafen von Baden vom 11. bis zum 14. Jahrhundert, in: Herrschaft und Stand. Untersuchungen zur Sozialgeschichte im 13. Jahrhundert (Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte 51), hrsg. von Josef Fleckenstein, Göttingen 1977, S. 40–91, hier S. 84f. Grundsätzlich muss man darüber hinaus von einem sozialen Absinken des miles-Begriffs im Verlauf des Hochmittelalters ausgehen, siehe Hechberger, Adel im fränkisch-deutschen Mittelalter (wie Anm. ii), S. 427.
[5] Siehe Hechberger, Adel im fränkisch-deutschen Mittelalter (wie Anm. 2), S. 391–393.
Zitierweise:
Kalla, Sebastian: Rezension zu “Ministeriale des Kölner Erzstifts im Hochmittelalter. Dienst, Herrschaft und soziale Mobilität”, in: Histrhen. Rheinische Geschichte wissenschaftlich bloggen, 25.04.2024, http://histrhen.landesgeschichte.eu/2024/04/rezension-schmitt-koelner-ministeriale-kalla