Ungewollt, aber sinnvoll?!
Fast ein Jahrhundert reicht die Geschichte der heute an der Fakultät für Informations- und Kommunikationswissenschaften angesiedelten akademischen Qualifizierung im Bibliotheks- und Informationsbereich zurück. Ein Blick auf die 1990er Jahre dieser Kölner Traditionslinie zeigt bemerkenswerte strukturelle und wissenschaftspolitische Umbrüche.
Wie andere Fachhochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW), so feiert auch die heutige Technische Hochschule Köln (TH Köln) im Jahr 2021 das 50-jährige Jubiläum ihrer Gründung. Auf einer „Jubiläumswebseite“[1] unter dem Titel „50 Jahre TH Köln“ wird neben diversen Jubiläumsaspekten auch eine „Digitale Zeitreise“[2] angeboten, die auf mehr oder weniger relevante, bebilderte Ereignisse aus der Geschichte der Hochschule verweist. Zu diesen gehört – in Köln vermutlich unabdingbar – u.a. auch der Besuch des Kölner Dreigestirns im Jahr 2007 in der Hochschule. Möchte man wirklich ein wenig über die Geschichte der heutigen TH Köln, 1971 gegründet als Fachhochschule Köln (FH Köln), erfahren, so bietet der Wikipedia-Beitrag deutlich mehr Informationen – wenn auch u.a. mit fehlerhaften Angaben:[3]
„Am 3. April 1995 [sic!] wurde die Fachhochschule für Bibliotheks- und Dokumentationswesen (bis 1982 [sic!] „Bibliothekar-Lehrinstitut des Landes Nordrhein-Westfalen“) als 22. Fachbereich „Bibliotheks- und Dokumentationswesen“ [sic!] eingegliedert (heute in der „Fakultät 03“ integriert).“
Im aktuellen Webauftritt der TH Köln und der entsprechenden Fakultät wird diese Eingliederung wie auch die Geschichte dieser Vorgängereinrichtung nicht erwähnt. Allein die Webseite des Archivs der TH Köln zeigt einen Sonderbestand an, der auf die Fachhochschule für Bibliotheks- und Dokumentationswesen (FHBD) und ihre Vorgängereinrichtung, das Bibliothekar-Lehrinstitut zurückgeht.[4]
Die FHBD als Hochschule
Die damals und heute[5] – allerdings deutlich verändert – angebotenen Qualifizierungswege für das Berufsfeld der Bibliotheks- und Informationswissenschaft verweisen auf eine lange, mittlerweile 93-jährige Kölner Traditionslinie. Sie geht zurück auf die 1928 in Köln gegründete Westdeutsche Büchereischule. An deren Erfahrungen und Strukturen knüpfte das 1949 konstituierte Bibliothekar-Lehrinstitut des Landes NRW an, das 1981 (wie Anm. [3]) im Rahmen einer Novellierung des Fachhochschulgesetzes NRW in die FHBD überführt wurde.[6] Die FHBD war eine kleine, den spezialisierten Bedarf insbesondere des Bibliotheksbereichs bedienende Hochschule. Anfang der 1990er Jahre hatte sie ca. 650 Studierende, laut Stellenplan 22 hauptamtlich Lehrende, eine Bibliothek und einem kleinen Verwaltungsbereich mit ca. 10 Mitarbeiter*innen. Sie bot neben einem 6-semestrigen Studiengang „Öffentliches Bibliothekswesen“ als Qualifikationsweg für Mitarbeitende in Öffentlichen (Stadt-)Bibliotheken insbesondere verwaltungsinterne Ausbildungswege im Beamtenverhältnis orientiert an den Laufbahnen des Öffentlichen Dienstes an. Im Schwerpunkt war dies die Ausbildung – im Status „Beamte auf Widerruf“ – für den „Gehobenen Dienst an wissenschaftlichen Bibliotheken und Dokumentationseinrichtungen“ (GWBD) mit jeweils 50-60 Teilnehmenden pro Jahrgang. Sie wurden primär für das Arbeitsmarktsegment wissenschaftlicher (Spezial)Bibliotheken qualifiziert, aber auch für Dokumentationseinrichtungen in der Wirtschaft, bei Verbänden und privaten wie öffentlich geförderten Forschungseinrichtungen. In einer Gruppengröße von 10-20 Teilnehmenden pro Kohorte erfolgte die Ausbildung für den sogenannten höheren Bibliotheksdienst in Form des sog. Bibliotheksreferendariats. Nach einem Jahr berufspraktischer Ausbildung insbesondere in Universalbibliotheken und Dokumentationseinrichtungen fand an der FHBD die methodische Qualifizierung für fachwissenschaftlich spezialisierte Tätigkeiten (zumeist als sog. Fachreferenten) sowie für Leitungsaufgaben in Wissenschaftlichen Bibliotheken der Bundesländer und des Bundes statt. Daneben – aus fachlich-pragmatischen Gründen – war der FHBD noch die Ausbildung der Beamtenanwärter*innen des sog. mittleren Bibliotheksdienst (ebenfalls jeweils ca. 10-20 Teilnehmende pro Jahrgang) übertragen worden.[7]
Räumlich untergebracht war die FHBD seit 1983 im Gebäude Claudiusstraße 1 in der Kölner Südstadt, in dem auch heute noch ihre Nachfolgeeinrichtung, das Institut für Informationswissenschaft der TH Köln, angesiedelt ist.
Die Idee einer Verwaltungskooperation der FHBD mit der FH Köln im Zusammenhang mit der räumlichen Unterbringung im selben Gebäude wurde 1984 durch den Wissenschaftsrat (WR) noch abgelehnt, weil hierbei „weder nennenswerte Einsparungen noch Verwaltungsvereinfachungen“[8] erkennbar würden. Zuvor hatte das Land NRW einen Antrag auf Aufnahme der FHBD in die Liste jener Hochschulen gestellt, die zur Finanzierung im Rahmen des sog. HBFG-Verfahrens (Hochschulbaufördergesetz) berechtigt waren.[9] Der WR hatte die Aufnahme der FHBD in diese Liste in seiner Stellungnahme 1984 befürwortet, da er für die FHBD „im Hinblick auf den verstärkten Einsatz moderner Informationstechnologien und -systeme“ (ebd. S. 20) erheblichen Finanzierungsbedarf sah.
Zehn Jahre später waren die Folgerungen in einem Gutachten zur organisatorischen Einbindung der FHBD in die FH Köln deutlich anders: Hier wurde darauf verwiesen, dass der FHBD „Lehrkapazität in den Bereichen Betriebswirtschaftslehre und Organisation, Datenverarbeitung und neue Medien sowie benutzerbezogene Dienstleistungen“[10] fehle, die FH Köln aber hier in Teilen über Kapazität verfüge. Eine Eingliederung wurde daher aus diesen und diversen anderen Gründen (s.u.) empfohlen.
Was war der Hintergrund dieser veränderten Einschätzung?
In den 1980ern und frühen 1990er-Jahren erlebte der Bibliotheks- und Informationsbereich erhebliche technologieinitiierte Veränderungen, die einen verstärkten IT-Einsatz und zunehmende technologiebasierte Vernetzung zur Folge hatten. Zudem wurde erwartet, dass informationswirtschaftliche Tätigkeitsbereiche einen wachsenden Stellenwert erfahren würden. Die massenhafte Markteinführung von PCs und bald auch die Anfänge des Internets erlaubten neue Verfahren der Informationsbeschaffung und -aufbereitung bis in die kleinsten Organisationseinheiten hinein. Was bis dahin primär großen Organisationen wie wissenschaftlichen Universal- und Spezialbibliotheken mit ihren Großrechnersystemen vorbehalten war, wurde jetzt von innovationsbereiten, IT-affinen Mitarbeitenden mit neuen, manchmal methodisch „hemdsärmeligen“ Ansätzen zur Realisierung von zielgruppenspezifischen Dienstleistungen umgesetzt. Die Technologieführerschaft der großen Informationsinfrastruktureinrichtungen geriet in mehrfacher Hinsicht ins Hintertreffen – auch durch deren Festhalten an überlieferten Verfahrensweisen angesichts einer scheinbar ungefährdeten Anerkennung und Existenzberechtigung innerhalb der Hochschul- und Forschungslandschaft.
Die Studierenden bzw. Beamtenanwärter*innen an der FHBD sahen sich vor diesem Hintergrund in einem Dilemma: Für sie war erkennbar, welche neuen technologiebasierten und methodischen Kompetenzen im fachlichen und gesellschaftlichen Umfeld und somit auch für ihre berufliche Zukunft relevanter wurden. Die Veränderungsbereitschaft eines Teils der Lehrenden an der FHBD blieb jedoch hinter diesem Bedarf zurück, die Lehrpläne griffen nur sehr eingeschränkt Neues auf und in den Praxisphasen an den meisten Bibliotheken kamen die veränderten Möglichkeiten und Notwendigkeiten z.B. durch eine verstärkte online-Vernetzung nur relativ zaghaft und vereinzelt zur Geltung. Auch das Festhalten von Verantwortlichen in den Universalbibliotheken am tradierten Kanon der praktischen Ausbildung, die überproportionale Beteiligung ihrer Vertreter*innen an der Auswahl der Bewerber*innen für die Ausbildung sowie ihre Rolle bei der Bewertung von Prüfungsleistungen stabilisierte zu sehr Traditionelles und ließ Veränderungen zu einem mühsamen Prozess werden, der nur in kleinen Schritten vorankam. In der Konsequenz blieben innerhalb der FHBD Interessenskonflikte nicht aus, die sich vordergründig an Formalia, bei Fragen der Mittelvergabe, bei Neuberufungen und nicht zuletzt auch in der Diskussion um den Verzicht auf nunmehr weniger relevante Lehrinhalte zugunsten von aktuell nachgefragten zeigten. Die Folge war eine zunehmende Schwierigkeit der Entscheidungsgremien, eine Neuausrichtung der Hochschule herbeizuführen – ein Phänomen, das offensichtlich unabhängig von der Organisationsgröße von Hochschulen zu sein scheint.[11]
Aus der Perspektive mancher externer Fachkolleg*innen des Bibliotheks- und Informationsbereichs, aber auch von Studierenden wie auch manchen Lehrenden der Hochschule selbst wurde erkennbar, dass die inhaltliche und organisatorische Innovationsbereitschaft zur Veränderung der Studieninhalte und Studienstrukturen der FHBD nicht hinreichend war, um dem sich dynamisch entwickelnden Bedarf gerecht zu werden.
Als Ausweg wurden zwei Optionen diskutiert:
- Der Ausbau der FHBD u.a. mit einem Stellenaufwuchs von 10-12 Professuren und einer so ermöglichten inhaltlichen und organisatorischen Neuaufstellung entsprechend dem sich abzeichnenden fachlichen Bedarf.
Diese Variante wurde primär innerhalb der FHBD favorisiert. - Eine Eingliederung der FHBD in die FH Köln mit der Aussicht auf fachliche Kooperationen, verwaltungstechnische Synergieeffekte sowie einer Kapazitätsübertragung an die Nachfolgeeinrichtung der FHBD.
Aus politischer und fiskalischer Perspektive des Landes,[12] sicher aber auch aus der Perspektive der FH Köln, der auch an einem Ausbau ihrer Vorrangstellung unter den staatlichen Fachhochschulen in NRW gelegen war, war diese Option in mehrfacher Hinsicht attraktiv.[13]
Die politische Umsetzung der Eingliederung
Die politische Klärung und Umsetzung der von politischer Seite präferierten zweiten Option folgte dann den gängigen Mustern für einen solchen Prozess. Zur Vorbereitung der legislativen Umsetzung, aber auch für die Fachöffentlichkeit und insbesondere zur Beruhigung, in Teilen aber auch Rechtfertigung der Handelnden in der FHBD wurde daher eine Begutachtung durch ein mit externen, fachlich anerkannten bzw. den Stakeholdern entstammenden Expert*innen initiiert. Das „Lehrangebot der FHBD muss den heutigen und zukünftigen Anforderungen in Bibliotheken und anderen Informationseinrichtungen angepasst und entsprechend weiterentwickelt werden.“ – so der Einleitungssatz des entsprechenden Berichts dieses Beratungsgremiums.[14] Durch das Gutachten der externen Fachleute sollte „die Richtung der erforderlichen Veränderungen ermittelt werden“ (ebd.). Das 1993 durch Anke Brunn, damals Ministerin für Wissenschaft und Forschung des Landes NRW, einberufene Gremium formulierte in seinem Bericht vom Februar 1994 dann Empfehlungen, die im Wesentlichen so zusammengefasst werden können (wie Anm. 14):
- Erweiterung der Studieninhalte in den Fachgebieten Betriebswirtschaftslehre, Informationsmedien sowie Informatik — zusammengefasst unter den Bezeichnungen „Informationsmanagement“ und „Information Ressources Management“ — zu Lasten bisherige Studieninhalte.
- Öffnung der Ausbildung der Beamtenanwärter*innen für den gehobenen Dienst an wissenschaftlichen Bibliotheken und Dokumentationseinrichtungen (GWBD) für reguläre Studierende und Aufbau von Studienstrukturen, die den Studierenden Wahlmöglichkeiten eröffnen.
- Inhaltliche und strukturelle Modernisierung des Referendariats zur Qualifizierung für den höheren Bibliotheksdienst u.a. durch Wahl- sowie Wahlpflichtfächer und einer stärkeren Ausrichtung auf künftige Leitungsaufgaben — ergänzt um ein paralleles postgraduales Studium.
- Integration der FHBD in die FH Köln als neuer Fachbereich mit dem Ziel, Synergieeffekte bei der Realisierung innovativer und fächerübergreifender Lehrinhalte unter Einbeziehung von Lehrkapazitäten anderer Fachbereiche zu realisieren.
Der Senat der FHBD befürwortete zwar in Teilen die inhaltlichen Reformkonzepte, sah aber in der Eingliederung in die FH Köln nicht die versprochenen Synergieeffekte und Chancen zur Erfüllung eines erweiterten Lehrbedarfs.[15] Für das Ministerium für Wissenschaft und Forschung des Landes NRW jedoch war mit dem Gutachten eine hinreichende Handlungsgrundlage gegeben, um die Eingliederung der FHBD in die FH Köln vorzunehmen. Die Gesetzesvorlage war weder im Parlament noch im zuständigen Ausschuss umstritten. Mit dem „Gesetz zur Eingliederung der Fachhochschule für Bibliotheks- und Dokumentationswesen in Köln als Fachbereich der Fachhochschule Köln (FHBD-G)“ vom 7. März 1995, in Kraft getreten am 31. März 1995, war die FHBD somit Geschichte.
Zusammenfassend kann daher festgehalten werden, dass ein Zusammenspiel aus neuen bzw. veränderten fachlichen Anforderungen an die an der FHBD vermittelten Lehrinhalte zu einem erheblichen Innovationsdruck geführt hatte, der von den Lehrenden, aber auch den Praxispartnern der FHBD z.T. nur widerstrebend erfüllt wurde bzw. werden konnte. Als Ursache dieser eingeschränkten Innovationsfähigkeit wurden von politischer Seite, aber auch von einem Teil der internen Akteure die begrenzten personellen Ressourcen sowie die z.T. verwaltungsinterne Struktur der Qualifizierungsangebote (“Beamtenausbildung”) an der FHBD angesehen. Unsicher war aus politischer Perspektive, ob ein finanzieller und personeller Ausbau der FHBD-Ressourcen wirklich zu der notwendigen und erhofften inhaltlichen und strukturellen Neuorientierung der FHBD führen würde. Hingegen bot die Perspektive einer Eingliederung der FHBD in die FH Köln aus politischer Perspektive eine deutlich größere Chance auf eine “Lösung” des konstatierten Innovationsstaus. Dies nicht nur, weil so statt der Bereitstellung zusätzlicher Ressourcen mittelfristig eher erhebliche Finanzmittel in Höhe mehrerer Millionen DM eingespart werden konnten (vgl. Anm. [12]). Attraktiv war eine eine Eingliederung auch, weil die FH Köln als aufnehmende Einrichtung an diesem organisationellen Zuwachs interessiert war und zudem Synergieeffekte in Verwaltung und Lehre versprach.
Eine nachbetrachtende Einschätzung
Es dauerte noch einige Zeit, bis sich die neue organisatorische Umgebung der FH Köln für deren nunmehr 22. Fachbereich „Bibliotheks- und Informationswesen“ als wirklich konstruktiv erwies. Die prognostizierten Synergieeffekte mit anderen Fachbereichen sollten sich lange Zeit als reines Wunschdenken herausstellen. Allerdings lud die Gründung des vom Fachbereich initiierten „Instituts für Informationsmanagement“ als Forschungsinstitut andere Fachbereiche zu solcher Zusammenarbeit ein. Auch die Arbeit in der bis dahin personell unterausgestatteten Bibliothek konnte durch die Eingliederung in die Bibliothek der FH Köln weiter professionalisiert werden.
Organisationssoziologisch wenig überraschend hatten die anderen Fachbereiche der FH Köln keine Lehrkapazitäten abzugeben. Dies hätte hausintern entsprechende eigene Forderungen unglaubwürdig werden lassen. Zudem wurde die sozialwissenschaftliche Fachdisziplin Bibliotheks- und Informationswissenschaft innerhalb der von einem ingenieur- und betriebswirtschaftlichen Selbstverständnis geprägten FH Köln z.T. als fachlicher Fremdkörper wahrgenommen.
Die verwaltungsinternen Studienangebote und -strukturen des neuen Fachbereichs konnten in den Folgejahren in mehreren Schritten in klassische Studiengänge überführt und später in das Bachelor– und Master-Konzept eingepasst werden. Die Neubesetzung von fast 2/3 aller Professor*innenstellen ergab über fast 10 Jahre zwar vielfältige neue fachliche Impulse, aber auch neue Interessenskonflikte.
Im Rückblick war die Eingliederung der FHBD aus Sicht der meisten ihrer Mitglieder zwar ungewollt, aber angesichts fehlender Unterstützung möglicher Stakeholder, aber auch wegen der internen fachlichen und persönlichen Interessenskonflikte fast unvermeidbar und aus heutigere Sicht durchaus auch sinnvoll. Zur Erosion ihrer fachlichen Kernaufgabe, der Qualifizierung für bibliothekarische Aufgabefelder, hat die Eingliederung allerdings durchaus auch beigetragen. Die Neuausrichtung von Professuren zu Gunsten betriebswirtschaftlicher, medientechnischer und informatikbezogener Themenfelder hat neue hochspezialisierte Studiengangsentwicklungen provoziert, die allerdings immer weniger Bezug zum bibliothekarischen Umfeld haben.
Eine umfassende wissenschaftliche Analyse der FHBD wie auch der Entwicklung des neuen Fachbereichs innerhalb der FH bzw. TH Köln steht noch aus.
[1] Vgl. 50 Jahre TH Köln. https://www.th-koeln.de/hochschule/50-jahre-th-koeln_77715.php (abgerufen am 06.10.2021)
[2] „Digitale Zeitreise 50 Jahre TH Köln. Von der Gründung bis heute: Welche Ereignisse haben die TH Köln beschäftigt und geprägt? Klicken Sie durch den Zeitstrahl, der ein paar Schlaglichter auf die Entwicklung der TH Köln wirft. Gehen Sie mit auf eine kleine Zeitreise durch ein halbes Jahrhundert.“ https://www.th-koeln.de/hochschule/zeitreise-50-jahre-th-koeln_80460.php (abgerufen am 06.10.2021)
[3] Technische Hochschule Köln. In: Wikipedia. https://de.wikipedia.org/wiki/Technische_Hochschule_K%C3%B6ln#Geschichte (abgerufen am 06.10.2021) – mit falschen Daten zur Eingliederung sowie zur Gründung der FHBD. Die formelle Gründung erfolgte mit der Novellierung des Fachhochschulgesetztes des Landes NRW vom 21.7.1981. Die vollständige Konstituierung der Gremien erfolgte 1982. Die Eingliederung in die FH Köln erfolgte mit dem Inkrafttreten des Überleitungsgesetzes am 31.3.1995. Die Pressemeldung zur Eingliederung datiert vom 3.4.1995. Die korrekte Bezeichnung des neuen Fachbereichs war „Bibliotheks- und Informationswesen“.
[4] „Bestand 5: Bibliothekswesen – Bibliothekarlehrinstitut des Landes Nordrhein-Westfalen; Fachhochschule für Bibliotheks- und Dokumentationswesen (Schwerpunkt)“ https://www.th-koeln.de/hochschule/historisches-archiv_7758.php (abgerufen am 06.10.2021)
[5] Das Institut für Informationswissenschaft ist die fachliche und organisatorische Nachfolgeeinrichtung der FHBD in der heutigen TH Köln. Instituts für Informationswissenschaft (IWS) der TH Köln, https://www.th-koeln.de/informations-und-kommunikationswissenschaften/institut-fuer-informationswissenschaft_4134.php (abgerufen am 06.10.2021)
[6] Vgl. zu diesem Zeitraum die detaillierte Darstellung von Jung, Rudolf: Die Anfänge der bibliothekarischen Ausbildung in Köln 1928 – 1949, Köln 2000; https://publiscologne.th-koeln.de/frontdoor/deliver/index/docId/29/file/Schriftenreihe_26_Jung.pdf (abgerufen am 06.10.2021) Ein zusammenfassender Blick auf den Zeitraum bis 1995 gibt Jung, Rudolf: Historischer Rückblick: Geschichte der bibliothekarischen Ausbildung in Köln. In: insider, Fachhochschule Köln, Nr. 4, Juli 1995, S. 6-8.
[7] Die bibliothekarische Qualifizierung der Mitarbeitenden von katholischen Büchereien erfolgte durch den Borromäusverein in Bonn – seit 1984 dann an der dortigen Fachhochschule für das öffentliche Bibliothekswesen. Diese wurde 2003 geschlossen.
[8] Zitiert nach Wissenschaftsrat: Empfehlung zur Aufnahme der Fachhochschule für Bibliotheks- und Dokumentationswesen in Köln in das Hochschulverzeichnis des Hochschulbaufördergesetzes. Drs. 6614/84, Berlin 13.7.1984, S. 5.
[9] Vgl. für Details zum Verfahren: HBFG und HBFG-Nachfolgeverfahren. DFG Magazin.
[10] Zitiert nach „Bericht über die Begutachtung des Studienangebots und der organisatorischen Einbindung der Fachhochschule für Bibliotheks- und Dokumentationswesen in Köln (FHBD) 1993/1994“, maschinenschriftlich, Stand: 21. Februar 1994, S. 7.
[11] Vgl. den Bericht über die Auflösung des Rektorats der FH Köln durch ministeriellen Beschluss: „Der Rektor wird den Vize los“, Kölnische Rundschau vom 8.12.1981, https://www.th-koeln.de/hochschule/zeitreise-50-jahre-th-koeln_80460.php (abgerufen am 06.10.2021)
[12] Allein durch die Überführung der verwaltungsinternen Ausbildung der jährlich 50-60 Teilnehmenden des GWBD wären ca. 3,4 Mio. DM jährlich an Mitteln für eine verbesserte Ausstattung der Hochschule frei geworden. Vgl. „Stellungnahme des Senats der Fachhochschule für Bibliotheks- und Dokumentationswesen in Köln zum Abschlussbericht über die Begutachtung der FHBD“, Köln, 6.7.1994, S. 1, maschinenschriftlich.
[13] Vgl. hierzu Metzner, Joachim: Zeit der Weichenstellungen. Die frühen Jahre der Fachhochschule Köln, in: Histrhen. Rheinische Geschichte wissenschaftlich bloggen, 28.10.2021, http://histrhen.landesgeschichte.eu/2021/10/zeit-der-weichenstellungen-metzner
[14] Vgl. Bericht über die Begutachtung […], S.1.
[15] Vgl. „Stellungnahme des Senats FHBD […]“, Köln, 6.7.1994.
Zitierweise:
Oßwald, Achim: “Ungewollt, aber sinnvoll?! Die Eingliederung der Fachhochschule für Bibliotheks- und Dokumentationswesen in die Fachhochschule Köln im Jahr 1995 – ein Beitrag zur Hochschulgeschichte des Landes NRW”, in: Histrhen. Rheinische Geschichte wissenschaftlich bloggen, 15.11.2021, http://histrhen.landesgeschichte.eu/2021/11/ungewollt-aber-sinnvoll-fhbd-osswald/