600 Jahre Herzogtum Kleve

Adolf von Kleve_1426_Ausschnitt Rathaus-Bild

Herzog Adolf von Kleve 1426, Ausschnitt aus dem “Rathaus-Bild”, 17. Jahrhundert (LVR-Portal Rheinische Geschichte)

Am 28. April 1417 erhob König Sigismund in Konstanz den Klever Grafen Adolf II. (1394-1448) zum Herzog und die Grafschaft Kleve zum Herzogtum. Damit fand Kleve rangmäßig wieder Anschluss an die benachbarten niederrheinischen Fürsten, die bereits im 14. Jahrhundert diesen Weg gegangen waren: Jülich (1336 Markgraf, 1356 Herzog), Geldern (1339) und Berg (1380).

Politisch trug mit dieser Entwicklung der bereits vom Vater des neuen Herzogs, Graf Adolf I. von Kleve (1368-1394), eingeschlagene Weg einer Konsolidierung der klevischen Machtposition Früchte. Nach dem Aussterben des alten Klever Grafenhauses und der Regierungsübernahme durch das Haus Mark war es diesem durch sein Eingreifen in den 1371 ausbrechenden geldrischen Erbfolgestreit gelungen, Kleves territoriale Lage gegenüber dem mächtigen Nachbarn zu verbessern. Gegenüber dem Kölner Erzbischof verteidigte Adolf I. hartnäckig die klevischen Interessen und konnte 1392 einen günstigen Friedensschluss erzielen. Adolf II. hatte nach seinem Regierungsantritt an diese erfolgreiche Politik anknüpfen können; spektakuläre Erfolge waren der Sieg gegen den Herzog von Berg in der Schlacht im Kleverham 1397 und die Übernahme der Regierung in der Grafschaft Mark 1398, die in der Folge zu einem Nebenland seiner Herrschaft wurde.

Der Rangerhöhung des Klever Grafen war – wie auch bei den Herzogserhebungen des 14. Jahrhunderts – eine Heiratspolitik vorausgegangen, durch die Verbindungen mit einigen der bedeutendsten europäischen Dynastien geknüpft wurden: 1400 war Adolf II. eine Ehe mit Agnes eingegangen, der Tochter des Kurfürsten Ruprecht von der Pfalz, der im selben Jahr nach der Absetzung des Luxemburgers Wenzel zum römisch-deutschen König gewählt worden war. Nach dem frühen Tod seiner ersten Gattin heiratete der Klever Graf 1406 Maria von Burgund, Tochter Herzog Johann Ohnefurchts. Diese für die niederrheinische Geschichte des 15. Jahrhunderts so bedeutsame klevisch-burgundische Allianz dürfte auch eine wichtige Voraussetzung für die Rangerhöhung in Konstanz 1417 gewesen sein. Denn unter Adolfs II. königlichem Schwiegervater Ruprecht von der Pfalz scheint man einen solchen Schritt noch nicht ins Auge gefasst zu haben, und zu Sigismund unterhielt der Klever Graf keine nennenswerten Beziehungen. Der Herzog von Burgund hingegen war einer der bedeutendsten politischen Akteure seiner Zeit und war erst im Herbst 1416 zu Verhandlungen mit dem Reichsoberhaupt zusammengetroffen – der Verdacht liegt nahe, dass bei diesem Anlass die Weichen für die klevische Herzogserhebung gestellt wurden.

Die Erhebung in den Herzogsstand führte zu einem wachsenden Repräsentationsbedürfnis am Klever Hof, dem mit einer baulichen Modernisierung der Residenz und einer Ausweitung des Hofstaats Rechnung getragen wurde. Neu eingeführt wurden vier Erbhofämter, mit denen Adolf II. bedeutende Personen aus dem höfischen Umfeld auszeichnete. Erstmals in den Quellen fassbar ist 1417 auch die klevische Ritterschaft; in den folgenden Jahrzehnten etablierten sich die Landstände – Ritterschaft und Städte – als wichtige Organe des Landesregiments. Die Einheit seiner Lande gedachte Herzog Adolf II. bereits wenige Monate nach dem Akt von Konstanz durch die Einführung der Primogenitur dauerhaft festzuschreiben. Da er zu diesem Zeitpunkt noch keinen Sohn gezeugt hatte, legte er dabei fest, dass im Falle seines Todes und des Fehlens männlicher Erben seine älteste Tochter erbberichtigt sein sollte – damit sollte eine Nachfolge seines einzigen noch lebenden Bruders, Gerhard, für den Adolf eigentlich eine geistliche Laufbahn vorgesehen hatte, ausgeschlossen werden. Gerhard von Kleve lief gegen diese Bestimmung verständlicherweise Sturm und fand schließlich Unterstützung bei einem Teil der märkischen Stände und insbesondere dem Kölner Erzbischof Dietrich von Moers. Auch nachdem die Klever Herzogin 1419 den Erbprinzen Johann zur Welt gebracht hatte, ließ Gerhard von seinem Anspruch auf einen Anteil an der kleve-märkischen Hausmacht nicht ab. Der Konflikt zog sich in mehreren Phasen bis 1430 hin und endete schließlich in einem Kompromiss: Zwar überließ Herzog Adolf seinem Bruder den größten Teil der Grafschaft Mark auf Lebenszeit als eigenständigen Herrschaftsbereich; dieser verzichtete jedoch auf den Titel eines Grafen von der Mark und zeugte keine legitimen Erben. Nach Gerhards Tod 1461 konnte Herzog Johann I. (1448-1481) die kleve-märkischen Besitzungen wieder in einer Hand vereinen – mit einer Generation Verspätung hatte sich die Primogenitur im Klever Fürstenhaus endgültig durchgesetzt.

 

Zitierweise:
Hagemann, Manuel: “Zum Jahrestag der Erhebung Adolfs II. auf dem Konstanzer Konzil, 28. April 1417”, in: Histrhen. Rheinische Geschichte wissenschaftlich bloggen, 28.04.2017, http://histrhen.landesgeschichte.eu/2017/04/600-jahre-herzogtum-kleve/