Hunde am Klever Hof

Jeder, der sich in den modernen sozialen Medien herumtreibt, weiß: Die größte Aufmerksamkeit und die entzücktesten Kommentare erlangt man durch das Posten von Tierkinderbildern. Bei dieser Erkenntnis handelt es sich freilich um alten Wein in neuen Schläuchen. Schon Herzog Adolf II. von Kleve sandte – wie wir aus einer der wenigen erhaltenen Rechnungen des fürstlichen Hofs wissen – im Jahr 1435 seinen Töchtern Birnen und enen jongen welp – einen jungen Welpen – um sich als liebevoller Familienvater zu inszenieren.[1] Offensichtlich hatte der Herzog bei den Prinzessinnen noch etwas gutzumachen, denn dieselbe Rechnung berichtet davon, dass ihm während eines Besuchs der Herzogin von Braunschweig gegenüber den Mädchen die Hand ausgerutscht war und die Herzogin anschließend zwischen dem Vater und seinen Töchtern vermitteln musste.[2]

Woher der Herzog diesen Welpen hatte, verrät uns die Quelle leider nicht; aber von seinem Enkel, Herzog Johann II. wissen wir, dass er junge Jagdhunde im Kloster Gaesdonck bei Goch aufziehen ließ. Offensichtlich hatten die Mönche jedoch keine rechte Freude an der Arbeit mit den kleinen Hunden, so dass sie den Fürsten „zur Ehre Gottes“ um Befreiung von dieser Aufgabe baten. 1482 gewährte ihnen der Herzog diesen Wunsch.[3]

Doch auch am Klever Hof darf man sich ein Hundeleben nicht allzu gemütlich vorstellen. Zu den Räumlichkeiten um den oberen Burghof, dem Wohnbereich der Fürstenfamilie, hatten Hunde keinen Zutritt.[4] Die Vorstellung, dass die Herzogstöchter ihren Welpen mit aufs Zimmer genommen hätten, muss man daher wohl beiseiteschieben. Und auch die Verpflegung der Hunde war – soweit die Quellen Auskunft geben – recht einseitig. Mit 260 Malter Roggen betrug der Bedarf für die Hunde zwar ein Drittel des Gesamtbedarfs des Hofs für das Jahr 1455, doch große Freude an den Futternäpfen mag wohl eher nicht aufgekommen sein.[5] Man möchte hoffen, dass das Getreide wenigstens zuvor zu Brot verarbeitet wurde und die Tiere sich nicht mit den rohen Körnern zufriedengeben mussten.

Auch war nicht jedem Höfling die Anwesenheit von Hunden auf der Klever Burg willkommen. Besonders der Xantener Dekan Arnold Heymerik klagte über den Schmutz der Vierbeiner, was aber eher Ausdruck gewisser Verstimmungen zwischen ihm und dem Hof als deren Grund gewesen sein dürfte.[6]

Besonders schlecht erging es allerdings den Hunden der klevischen Waldknechte. 1446 wurde vorgeschrieben, dass jeder Waldknecht nur einen Hund haben dürfe und diesem an einem Fuß die Klaue abschlagen müsse – wohl damit diese nicht dem Wild hinterherjagen konnten.[7] Herzog Johann II. ließ 1526 zudem in allen Kirchen des Herzogtums verkünden, dass im Wald freilaufende Hunde erschlagen werden sollten und die Besitzer zudem eine Strafe zu zahlen hätten.[8] So bleibt einem nur das ernüchternde Résumé – man möchte kein Hund in Kleve gewesen sein!

Man muss jedoch berücksichtigen, dass die schriftliche Überlieferung auch in Bezug auf andere Tiere kein netteres Bild zeichnet. Die meisten Lebewesen werden ohnehin nur im Zusammenhang mit der Verpflegung des Hofs, also als Nahrungsmittel genannt. Eine herausgehobene Bedeutung kam freilich den Pferden zu, deren Bedeutung für Kampf, Transport, Kommunikation und Jagd kaum zu überschätzen ist. In den Quellen begegnen uns jedoch in erster Linie die Problemfälle – so beispielsweise das Gerangel um eine Entschädigung, nachdem im Jahr 1390 das braunrote Pferd des Evert van Wisschel dem Johan van Lembeke das rechte Ohr abgebissen hatte.[9] Doch die bildende Kunst des 20. Jahrhunderts vermag die mittelalterliche Realität noch in den Schatten zu stellen – so wird in der Darstellung des 1986 in der Klever Innenstadt errichteten Brunnens selbst der Schwan, der laut der entzückenden Klever Sage das Schiff gezogen haben soll, mit dem der Stammvater des Grafenhauses über den Rhein kam, zur Bestie, der den Grafen Elyas (alias Lohengrin) gegen seinen Willen vor den Augen der weinenden Ehefrau und der schreienden Kinder in die Fluten zieht.

 


 

[1] LAV NRW R, Kleve-Mark Akten 52, fol. 33r.

[2] Ebd., fol. 6v.

[3] Dieter Kastner (Bearb.), Die Urkunden des Klosters Gaesdonck (Inventare nichtstaatlicher Archive 56), Bonn 2016, Nr. 354.

[4] Klaus Flink (Bearb.), Die klevischen Hofordnungen (Rechtsgeschichtliche Schriften 9), Köln/Weimar/Wien 1997, S. 94, Nr. [3/11]: Item sullen die portener geyn honde upgaen laiten, then sij bij sunderlingen bevele myns genedigen heren.

[5] Ebd., S. XX, Anm. 13.

[6] Friedrich Wilhelm Oediger, Vom Leben am Niederrhein im 15. Jahrhundert, in: Ders., Vom Leben am Niederrhein, Düsseldorf 1973, S. 256-262, hier S. 261.

[7] LAV NRW R, Hs. A III 18, fol. 165v (alt).

[8] Theodor Ilgen (Bearb.), Herzogtum Kleve. I. Ämter und Gerichte (Publikationen der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde 38), Bd. 2.2, Bonn 1925, S. 116, Nr. 135.

[9] LAV NRW R, Hs. A III 12, fol. 94r (alt).

 

 

Zitierweise:
Hagemann, Manuel: “Hunde am Klever Hof”, in: Histrhen. Rheinische Geschichte wissenschaftlich bloggen, 01.01.2017, http://histrhen.landesgeschichte.eu/2017/01/hunde-am-klever-hof/