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„Im virtuellen Lesesaal ist für Sie ein Platz reserviert …“

Der hier anzuzeigende Sammelband enthält die Vorträge, welche im Rahmen des 21. Fortbildungsseminares der Bundeskonferenz der Kommunalarchive (BKK) in Kooperation mit der Fachgruppe Kommunalarchive im Verband deutscher Archivarinnen und Archivare e.V. (VdA) und dem LWL-Archivamt für Westfalen vom 14. bis 16. November 2012 in Kassel vor Archivarinnen und Archivaren, vornehmlich aus dem kommunalen Bereich, gehalten wurden.

Herausgeber Marcus Stumpf (LWL-Archivamt für Westfalen) geht in seinem Vorwort auf das archivische Arbeitsfeld der Benutzung ein, das sich in einem „digitalen Umbruch“ befinde. Stumpf fordert, die Lesesäle durch eine moderne Ausstattung räumlich und baulich – man könnte ergänzen: konzeptionell – auf den konstatierten Wandel hin auszurichten. Zuzustimmen ist dem Herausgeber, wenn er feststellt: „Ein ganz neues, auch archiv-, nutzungs- und urheberrechtlich spannendes Feld tut sich schließlich mit dem Aufbruch vieler Archive ins ,Mitmach-Web 2.0‘ auf“ (S. 8). Im Folgenden gehen die zwölf Autoren – darunter eine Autorin –, die zu drei Vierteln in kommunalen, zu einem Viertel in staatlichen Archiven tätig sind, auf die Herausforderungen des digitalen Zeitalters ein[1].

Max Plassmann (Historisches Archiv der Stadt Köln) fragt in seinem einleitenden Beitrag danach, ob Archive ihre (analogen) Lesesäle abschaffen oder erweitern sollten und endet mit einem klaren „weder-noch“. Einmal mehr wird der alte, in verschiedenen Abwandlungen[2] kolportierte Satz zum Besten gegeben: „Bei Informationen, die nicht online verfügbar sind, besteht bereits heute die Gefahr, öffentlich nicht mehr wahrgenommen zu werden“ (S. 9). Man muss nicht Michael Hagner bemühen[3], um festhalten, dass eine Onlinestellung allein noch nicht automatisch Öffentlichkeit herstellt und allgemeine Aufmerksamkeit garantiert. Auch Online-Angebote müssen erst einmal der „breiteren Öffentlichkeit“[4] zur Kenntnis gebracht werden, was leichter gesagt ist als getan. Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen einer Institution und einer Information – so ist es sicher misslich, wenn eine Institution im Jahr 2016 noch immer nicht im Netz vertreten ist. Aber gilt dies wirklich auch für jedwede Information? Es wird noch lange dauern, bis dieser Anspruch erfüllt sein wird und die Gesamtbestände sämtlicher Gedächtnisinstitutionen im Netz verfügbar sein werden – wenn dies überhaupt beabsichtigt ist[5].

Plassmann weiß, dass sich die wissenschaftliche wie die nicht-wissenschaftliche Archivbenutzung „spätestens dann von analogen Lesesälen abwenden“ werde, „wenn eine Generation herangewachsen ist, für die die Arbeit im Internet selbstverständlich, der Weg zu einer Institution ohne 24-7-Öffnung, mit festen Aushebezeiten, handschriftlichen Findmitteln und Zwangsberatung wegen unerschlossener Bestände aber eine Zumutung darstellt“ (S. 10). Hier ist allerdings zu differenzieren: Handschriftliche Findmittel sind auch für den analogen Lesesaal lästig und nach Möglichkeit zu vermeiden, während auch in einem digitalen Archiv die Beratung, zumindest aber die Kontextualisierung von Archivgut in vielen Fällen weiterhin sinnvoll, ja vonnöten sein dürfte – man denke lediglich an die Nutzung von Datenbanken und anderen recht komplexen digitalen Ressourcen, die als digitales Archivgut („born digitals“) zunehmend Eingang in die Archive finden werden. Der Direktor der Herzogin Anna Amalia Bibliothek in Weimar, Michael Knoche, konstatiert, dass etwa achtzig Prozent der Anfragen, „die an alte Bücher gestellt werden“[6], anhand von Digitalisaten beantwortet werden können. Ähnliche Zahlen kennen wir aus dem Archivbereich. Dies heißt im Umkehrschluss aber auch, dass für die Beantwortung der übrigen Fragen die analoge Vorlage unverzichtbar ist[7].

Schließlich stellt Plassmann die Existenzberechtigung von Editionen infrage: „Vielleicht geht das Zeitalter der Edition jedoch bereits zu Ende, wenn man die viel schnellere und viel weitergehende Möglichkeit der (kommentierten) Onlinestellung von Digitalisaten als Alternative sieht“ (S. 10). Abgesehen davon, dass sich das Edieren großer Lebendigkeit, ja Beliebtheit erfreut[8], kann das bloße Einstellen von „Content“ nicht der Weisheit letzter Schluss sein. Es bedarf einer Form der Kontextualisierung. Die Fertigkeiten und Vorkenntnisse der potentiellen Nutzer werden gerne überschätzt. Schwierigkeiten vielfältiger Art – etwa paläographische Kenntnisse, Einordnung in den historischen Kontext – werden häufig bagatellisiert. Es gilt zu analysieren und zu priorisieren: Bei vielen Beständen erlaubt allein die Ressourcenfrage keine ernsthafte Debatte über die Sinnhaftigkeit einer Edition. In vielen Fällen reicht eine Onlinestellung mit Metainformationen, eine „Bereitstellung guter Metadaten” aus. Bei anderen Beständen wird man über Mittelwege zwischen Edition und kontextualisierter Onlinestellung nachdenken müssen, während nur der kleinste Teil für eine kritische Edition infrage kommt. Eine Frage bleibt: Wer – oder besser welche Institution eine solche Edition bewerkstelligen soll.

Plassmanns Hinweis auf den langfristigen Aufwand eines digitalen Archivs ist berechtigt. Allerdings muss seine Aussage, der zufolge ein Web 2.0-Archiv eine für kleinere Archive kaum zu bewältigende Herausforderung darstelle, angesichts von Beispielen wie dem Stadtarchiv Linz am Rhein zumindest mit einem Fragezeichen versehen werden. Punktuelle Suchen und Nutzungsanfragen werden in Zukunft, so Plassmann, rapide zunehmen. Ob am Ende tatsächlich der „mündige Benutzer“ steht, „der völlig autonom recherchieren kann und Archivare nur dort zielgerichtet befragt, wo er selbst nicht weiterkommt“ (S. 15), bleibt abzuwarten. Plassmann sieht in den Archiven der nahen Zukunft mehr als je zuvor „historische Kompetenzzentren“, die Informationen vermitteln, unabhängig davon, ob sie selbst ihre Bestände erforschen. Mit Recht fordert Plassmann eine digitale Benutzungsstrategie. Für kleinere Archive biete sich der Zusammenschluss zu Verbünden oder die Nutzung von Portalen wie archive.nrw.de an. Plassmann schließt mit der Feststellung, dass künftig virtueller und analoger Lesesaal parallel existierten. Dem dürfte wohl so sein, denken doch andere Gedächtnis- beziehungsweise Kulturinstitutionen derzeit nicht daran, ihren analogen Lesesaal zur Disposition zu stellen. Im Gegenteil: Er wird als Ort der Kommunikation wahrgenommen, der der jeweiligen Institution Gelegenheit zur Nutzerbindung sowie zur Selbstdarstellung bietet[9]. Die Willkommenskultur der Archive muss ausgebaut werden und auch analog erkennbar bleiben[10].

Archivrechtliche Aspekte, die vielen Archiven regelmäßig Magenschmerzen bereiten, bringen Michael Klein (Staatsarchiv Hamburg) und Mark Steinert (Landesarchiv Nordrhein-Westfalen) in ihren Beiträgen zur Benutzung personenbezogenen Archivguts und zum Urheberrecht in der digitalen Archivwelt zur Sprache. Klein definiert die verschiedenen Arten von Schutzfristen, die selbst bei einem Archivale nebeneinander bestehen können und jede einzeln überprüft werden muss. Dann widmet er sich dem Begriff der „personenbezogenen Daten“ sowie des „personenbezogenen Archivguts“. Auch hier müssten sonstige Geheimhaltungsvorschriften beachtet werden. Nachdem er sich den Möglichkeiten zur Verkürzung von Schutzfristen zugewandt hat, schließt Klein mit dem Hinweis auf elektronische Findmittel, die ebenfalls schutzwürdige personenbezogene Angaben enthalten können und folglich nicht ohne Weiteres ins Netz gestellt werden dürfen.

Mark Steinert befasst sich mit urheberrechtlichen Fragen des digitalen Lesesaals. Er warnt vor „einem allzu sorglosen Umgang mit Archivgut“ angesichts der neuen technischen Möglichkeiten (S. 65). Neue Nutzungsarten werden mit einem hohen Maß an Sachkenntnis ebenso thematisiert wie Urheber- und Nutzungsrechte. Konkretisierungen erfährt das Thema anhand der Beispiele von digitalisierten Zeitungsbeständen, Pressespiegeln sowie der Ersatzdigitalisierung von Archivgut. Es empfehle sich, Zeitungsbestände auch nach ihrer Digitalisierung analog aufzubewahren, um die Zugänglichkeit der Digitalisate (rechtlich) zu gewährleisten.

Michael Scholz (Brandenburgisches Landeshauptarchiv Potsdam) macht am Beispiel eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen gegen das Landesarchiv Nordrhein-Westfalen aus dem Jahr 2009 (Gebührenerhebung für im Fernsehen gesendete Filmaufnahmen von Archivgut) darauf aufmerksam, dass im Archiv erhobene Gebühren an ein konkretes Verwaltungshandeln geknüpft sein oder einen direkten Benutzungsvorgang zum Gegenstand haben müssen. Eigentumsrechte an Archivgut allein begründeten noch keine Gebührenpflicht, es bedürfe der urheberrechtlichen Nutzungsrechte, um eine Nutzungsgebühr erheben. Vor diesem Hintergrund biete sich bei Film- und Fernsehaufnahmen eine am Zeitaufwand des Archivs orientierende Gebühr an.

Die Internetpräsenz des Stadtarchivs Mülheim an der Ruhr stellt Kai Rawe (Stadtarchiv Mülheim an der Ruhr) vor. Er wandelt das eingangs erwähnte Diktum ein wenig ab: „Wer im Internet nicht vorkommt, wird also auch nicht gefunden!“ (S. 98). Rawe sieht in einer guten Internet-Präsenz eine Visitenkarte sowohl nach innen als auch nach außen: Dem Archivträger wie auch der Öffentlichkeit gegenüber. Seine Online-Findbücher halte das Stadtarchiv in PDF-Format vor[11], da man an „einer sehr einfachen technischen Lösung ohne aufwändige Archivsoftware“ interessiert sei (S. 100). Ob man bezüglich der Wahrnehmung des Internetauftritts von „virtuellen Besuchern“ sprechen sollte, bleibt dahin gestellt; in den übrigen Feststellungen und Anregungen ist Rawe beizupflichten: Auf kommunaler Ebene gebe es viele Menschen, die sich „besonders in ihrem Heimat- oder Wohnort“ „ganz allgemein für Geschichte interessieren“ (S. 101)[12]. Vielleicht sollte man an dieser Stelle auch die archivischen Alleinstellungsmerkmale erwähnen. In der Tat kann ein „Web-Aufritt eine Werbe- bzw. Marketingplattform in eigener Sache“ sein (S. 103) – die entsprechende Pflege vorausgesetzt.

Antje Bauer (Stadtarchiv Erfurt) stellt das „Erfurter Modell“ vor, das sich bei der Priorisierung von Digitalisierungsprojekten an der Nutzungsfrequenz orientiere. Ziel sei „ein digitales Produkt, in dem nach Personen und Objekten recherchiert werden“ könne (S. 105). So seien Beschlussbände des Rates der Stadt Erfurt, Zweitschriften von Facharbeiterzeugnissen, Zwangsarbeiterunterlagen des Gesundheitsamtes und Personenstandsunterlagen digitalisiert beziehungsweise online gestellt worden, wenn auch nicht barrierefrei. Dieses Angebot habe im Falle des Erfurter Stadtarchivs zusätzliche Benutzung – nicht zuletzt auch analog – generiert.

Steffen Schütze (Stadtarchiv Bad Neuenahr-Ahrweiler) plädiert in Hinsicht auf die Digitalisierung der Personenstandsregister für einen pragmatischen Ansatz. Das neue Personenstandsgesetz aus dem Jahr 2007 habe den Kommunalarchiven einen erheblichen Mehraufwand bereitet. Etwa siebzig Prozent der Anfragen und Benutzungen seien im Falle des Stadtarchivs dem genealogischen Bereich zuzuordnen. Um den rasanten Anstieg von Anfragen- und Benutzerzahl bewältigen zu können, entschied man sich für eine Strategie mit geringen Aufwand. Zunächst wurde eine Mikroverfilmung durchgeführt, die als Grundlage einer dauerhaften Sicherung sowie „als Master für zukünftige Digitalisierungen“ fungiert (S. 117). Der Aspekt der Langzeitarchivierung habe bei vor 1900 entstandenen Unterlagen den Ausschlag zugunsten des Formats PDF/A bewirkt. Für nach 1900 entstandenes Archivgut habe man Master im TIFF-Format gewählt, da dieses besser nachzubearbeiten sei. Generell sehe man bei Personenstandsunterlagen die Chancen eines „Mitmach-Webs“. Die folgenden Aussagen Schützes dürfen sicherlich Geltung für genealogisch relevantes Archivgut beanspruchen, generalisieren kann man sie nicht. Es eignet sich eben nicht jeder Archivbestand für kooperative Arbeits- und Erschließungsformen: „Das digitale Zeitalter erschließt neue Perspektiven wie die Online-Erschließung durch Benutzer und Interessenten. […] Die Präsentation im Internet ist nicht nur eine Chance, sondern ein Muss“ (S. 122). Abschließend geht der Autor auf rechtliche Problemfelder – etwa bei Adoptionen oder Informationen, die Aufschluss über Erbkrankheiten ermöglichen – ein und spricht sich für die Einrichtung einer zentralen genealogischen Datenbank sowie eines genealogischen Portals auf nationaler Ebene aus.

Ein frugales Autorenverzeichnis, das lediglich die Personen und deren Dienststellen nachweist, beschließt den Band, den man durchaus zur Kenntnis genommen haben sollte, möchte man sich mit der Fortentwicklung des Archivs in der digitalen Welt beschäftigen.


Stumpf, Marcus (Hrsg.): „Im virtuellen Lesesaal ist für Sie ein Platz reserviert …“. Archivbenutzung heute – Perspektiven für morgen (Texte und Untersuchungen zur Archivpflege Band 27), Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Münster 2013. 128 S., Abb., kart. 10,00 €. ISBN 978-3-936258-18-9

 


[1] Diese Besprechung klammert einen Teil der Beiträge bewusst aus, da diese im „Archivar“, Heft 2/2016 besprochen werden.

[2] So etwa Blasius, Rainer: Die alten Akten und das schnelle Netz, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung Nr. 196 (25. August 2015), S. 8: „Was sich nicht im Internet befindet, wird nicht zur Kenntnis genommen“.

[3] Vgl. Hagner, Michael: Zur Sache des Buches, Göttingen 2015, S. 216.

[4] So müsste die Behauptung, dass mit Blogs zur Aktenkunde – so verdienstvoll diese zweifelsohne sind – eine „breitere Öffentlichkeit“ erreicht werde, erst einmal bewiesen werden (vgl. Kluttig, Thekla: Das Leben von Menschen bereichern. Bericht über die Tagung „Offene Archive 2.1 – Social Media im Deutschen Sprachraum und im internationalen Kontext“, in: Archivar 67,3 (2014), S. 298-301, hier S. 301 Anm. 6). Festzuhalten bleibt, dass es Kommunikation zwischen den Archiven und ihren Benutzern schon vor Facebook und Co. gab, und dass eine Repräsentanz im Web 2.0 noch lange nicht garantiert, dass eine wirkliche Kommunikation – zumindest im Sinne eines Dialogs – stattfindet.

[5] Die Leiterin des Heinrich-Heine-Instituts in Düsseldorf, Sabine Brenner-Wilczek, ließ ihre Interviewpartner in einem im April 2015 geführten und auf Tonband aufgezeichneten Gespräch beispielsweise wissen, dass sie keineswegs eine Totaldigitalisierung aller Bestände anstrebe, da die Forschenden noch etwas zu entdecken haben sollten („Auf der Straße der Romantik“. Im Düsseldorfer Heinrich-Heine-Institut mit Georg Lauer und Martin Schlemmer (Interview mit Sabine Brenner-Wilczek), in: NeueChorszene Heft 23 (2015,2), S. 40-44. Die Aussage findet sich in der verschriftlichten und stark gekürzten Version des auf Tonband aufgezeichneten Gesprächs allerdings nicht).

[6] Knoche, Michael: Warum Archive und Bibliotheken bauen – Warum nicht ihre Bestände digitalisieren?, in: Beste, Jörg (Red.): Baukunst in Archiven – Gedächtnis der Generationen aus Papier und Bytes. Dokumentation einer Vortragsreihe aus dem Jahr 2011, die das Architektur Forum Rheinland gemeinsam mit dem M:AI Museum für Architektur und Ingenieurkunst NRW durchgeführt hat, hrsg. vom M:AI Museum für Architektur und Ingenieurkunst NRW e. V. und dem AFR Architektur Forum Rheinland e. V., [Dortmund 2012], S. 14-23, hier S. 18.

[7] Knoche hält fest: „Ein Digitalisat ist das entmaterialisierte Abbild eines Originals, also eine Schwundstufe. Alle Material-Eigenschaften des Originals fehlen. […] Das Original bildet auch das unverzichtbare Referenzobjekt für die Sekundärmedien, die […] hochgradig manipulationsfähig sind. Kurzum: Digitalisierung kann die Originalerhaltung nicht ersetzen“ (ebd. S. 18f.).

[8] Vgl. etwa die Rezensionen in den Feuilletons der überregionalen Tageszeitungen, prominent und bundesweit beachtet zuletzt zur Edition von „Mein Kampf“; auch in der Facebook-Gruppe „Archivfragen“ wurde bei einer entsprechenden Frage des Rezensenten vom 21.10.2015 an die „Community“ die Sinnhaftigkeit von Editionen nicht infrage gestellt.

[9] So heißt es etwa auf der Info-Karte „MAK-Lesesaal“ des MAK in Wien: „Recherchieren, Studieren und Lesen auch am Wochenende – Internet und WLAN kostenlos – Scannen bis A2 von MAK-Büchern und Zeitschriften nach 1930 gratis – Bestellte Bücher sofort einsehbar – Wissenschaftlicher Auskunftsdienst – Präsenzbibliothek – Chill-out-area“.

[10] Dabei droht der Fall ins gegenteilige Extrem: In Dänemark verabschieden sich Bibliotheken von ihrem hergebrachten Verständnis als „kulturelles Gedächtnis“, als Wissensspeicher, und stellen die Bibliothek – man müsste treffender sagen: den Bibliotheksbau – als Ort der „Vergemeinschaftung“, als „community center“ in den Mittelpunkt ihrer Bemühungen um gesellschaftliche Relevanz und Wahrnehmung (vgl. Strauss, Simon: Und wo sind hier die Bücher?, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung Nr. 229 (2. Oktober 2015), S. 20. Dort auch das nachstehende Zitat). Mit den Worten von Knud Schulz, Manager von Dokk1 in Aarhus, der größten öffentlichen Bibliothek Skandinaviens: „Eine Bibliothek muss sich in erster Linie mit den Menschen beschäftigen, nicht mit Büchern“. In die richtige Richtung geht der Neubau des Generallandesarchiv Karlsruhe als „Archiv für alle“ (vgl. Zimmermann, Wolfgang: Archive in Karlsruhe, in: Archivar 68,3 (2015), S. 214-217).

[11] So auch aktuell unter http://www.muelheim-ruhr.de/cms/uebersicht.html (Abruf vom 14.12.2015).

[12] Dies belegen, bezogen auf die Facebook-Präsenz, die puren Zahlen – etwa Seitenaufrufe, Likes, „Fans“ einer FB-Seite – beim Vergleich der Facebook-Auftritte größerer und kleinerer Stadtarchive mit denjenigen staatlicher Archive: Am 08.12.2015 zählten das Stadtarchiv Brilon 1.348 „Fans“, das Stadtarchiv Amberg 1.774, das Stadtarchiv Speyer 2.239, das Stadtarchiv Düsseldorf 2.536, das Landesarchiv NRW 1.018, das Österreichische Staatsarchiv 1.684 (Quelle: der jeweilige Facebook-Auftritt).

 

Zitierweise:
Schlemmer, Martin: „’Im virtuellen Lesesaal ist für Sie ein Platz reserviert …’. Archivbenutzung heute – Perspektiven für morgen. Von Marcus Stumpf”, in: Histrhen. Rheinische Geschichte wissenschaftlich bloggen, 21.03.2016, http://histrhen.landesgeschichte.eu/2016/03/rezension-ein-platz-im-virtuellen-lesesaal/